Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 168

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Die Regierung ist auf das sozialdemokratische Angebot einer wirklichen Sicherung der Pensionen und Harmonisierung der Pensionssysteme nicht eingegangen. Die Folge? – Es wurde gestreikt. Die Regierung hat daraufhin zu mehreren Runden Tischen eingela­den, zu grundlegenden Änderungen ihrer Pensionspläne war die Regierung jedoch nicht bereit.

Die Pensionsverluste sollten zwar mit maximal 12 Prozent begrenzt werden, die Ab­schaffung der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer sollte etwas langsamer erfolgen. Hinsichtlich einer echten Sicherung der Pensionen und einer gleichzeitigen Harmonisierung der Pensionssysteme, an der mitzuarbeiten die Sozial­partner immer bereit waren, war die Regierung nicht gesprächsbereit. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Das Verhandlungsergebnis ist niederschmetternd: der Verlust von eineinhalb Monats­pensionen bereits im nächsten Jahr, Zehntausende Arbeitslose zusätzlich durch die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension, massive Verluste und Verschlechterungen für die so genannten Hackler, Schwerarbeiter und Bezieher von sehr niedrigen Pensio­nen, keine Ansätze für eine ausreichende eigenständige Alterssicherung für Frauen, keine Harmonisierung der Pensionssysteme, keine Sicherheit für Junge auf Pensionen, von denen sie einmal leben können.

Die ASVG-versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die Verlierer dieser massiven Änderungen im Pensionsrecht.

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist dramatisch: Noch nie in der Zweiten Republik haben so viele Menschen Arbeit gesucht wie jetzt. Trotzdem wird in einem Zeitraum von zehn Jahren die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer abge­schafft. Damit wird – anders als in den meisten europäischen Ländern – in Österreich den Menschen jede Wahlmöglichkeit genommen, vor 65 die Männer betreffend bezie­hungsweise vor 60 die Frauen betreffend in Pension zu gehen, auch wenn sie bereit wären, entsprechende Abschläge hinzunehmen.

Damit diese Menschen, die nicht in Pension gehen können, auch Arbeit haben und die Jungen nicht vom Arbeitsmarkt verdrängt werden, werden in den nächsten Jahren mehr als 140 000 zusätzliche Arbeitsplätze notwendig sein.

Die vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit wird mit 1. Jänner 2004 abgeschafft. Das bedeutet jährlich für rund 2 600 Frauen und 600 Männer, dass sie nicht in Pension gehen können. Für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird es besonders schwer sein, einen Arbeitsplatz zu finden. Das zum teilweisen Ausgleich eingeführte Altersübergangsgeld gibt es nur für Personen, die bis spätestens 2006 das bisherige Pensionsantrittsalter 61,5 beziehungsweise 56,5 erreichen. Danach gibt es nur Not­standshilfe oder – wegen der Anrechnung des Einkommens des Partners – gar keine Leistung.

Die ohnehin schon sehr schlechte Lage auf dem Arbeitsmarkt wird durch das Hinaus­schieben des Pensionsantrittes noch weiter verschärft. Viele, die im nächsten Jahr in Pension gehen, verlieren bereits 12 Prozent ihrer Pension. Keiner der Betroffenen kann so kurzfristig darauf reagieren und diese Pensionskürzungen ausgleichen.

Der zunächst errechnete Pensionsverlust wird zwar mit 10 Prozent begrenzt, aber dazu kommt ab dem dem Pensionsantritt folgenden Jahr ein lebenslanger zusätzlicher Verlust von rund 2 Prozent durch die Streichung der ersten Pensionsanpassung. Diese insgesamt rund 12-prozentige Pensionskürzung betrifft viele schon bei Pensionsantritt ab 2004. Ab 2008 verlieren fast alle diese 12 Prozent, mehr als eineinhalb Monatspen­sionen!

 


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