BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 217

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chen in Begutachtung. Wir haben allen Klubs Expertenhearings angeboten; manche haben das sehr früh sehr intensiv wahrgenommen, manche erst später und kurz vor der Beschlussfassung. Wir haben auf absolute Transparenz gesetzt, weil Wasserwirt­schaft, Wasserbewirtschaftung eine nationale Herausforderung ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr auf Transparenz kann man bei einer Gesetzwerdung gar nicht mehr setzen. Ich verstehe daher nicht, weshalb diesem gemeinsamen Konsens nicht weit mehr Zustimmung gegeben werden kann.

Es stimmt, wir haben drei Geschäftsfelder in der Wasserrechtsgesetz-Novelle als po­litische Ziele abgedeckt.

Erstens: Wie schützen wir zukünftig das Wasser vor der Gefahr Mensch? – Die Was­ser­rechtsgesetz-Novelle gibt die Antwort darauf, Punkt für Punkt. Ein Verschlechte­rungsverbot steht über allem. Wir haben in der Güteklasse 2 innerhalb von fünf Jahren eine Verbesserung von 81 Prozent auf 86 Prozent erreichen können, und mit der Was­ser­rechtsgesetz-Novelle werden wir das noch weiter ausbauen.

Zweitens: Wie schützen wir zukünftig den Menschen vor der Gefahr Wasser, Beispiel Hochwasserkatastrophe im letzten Jahr? Wir setzen auch im Hochwasserschutz ganz gezielt stärker auf Retentionsräume, auf ökologische Ausrichtung und Kriterien. Auch das gibt die Wasserrechtsgesetz-Novelle vor, sie eröffnet diese Methode.

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Kerschbaum! Wenn Sie von einer dezentralen Ab­was­serentsorgung in den ländlichen Räumen sprechen, dann dürfte Ihnen entgangen sein, dass ein Entschließungsantrag beschlossen wurde, den ich an dieser Stelle nur kurz skizzieren und umreißen möchte, was er aussagt:

Dort, wo die Einrichtung einer Kanalisation nicht gerechtfertigt ist – Extremkosten! –, nicht möglich ist, soll man individuelle Systeme und andere geeignete Maßnahmen bei gleichem Umweltschutzniveau überlegen, soll man überlegen, alternative Reinigungs­verfahren, Pflanzenkläranlagen und andere praktikable Modulare, Klein- und Kleinst­kläranlagen zu machen. – Das ist die Antwort für den ländlichen Raum; Ent­schließungs­antrag, eingebracht im Nationalrat.

Ich darf Ihnen noch eine Antwort geben auf Ihre zweite Frage nach der Nutzung tsche­chischen Wassers. Ich kenne das Problem nicht genau, ich weiß nur, dass ein wasserrechtliches Behördenverfahren in Tschechien läuft. Es geht nicht um die Nutzung aus dem Nationalpark – Sie sprechen konkret den Nationalpark an, Frau Bundesrätin –, nach meinem Wissensstand geht es nicht um die Nutzung aus Gewäs­sern des Nationalparks. Die tschechischen Behörden haben auf Basis ihres Wasser­rechtsgesetzes und ihrer Bedingungen zu entscheiden, wie hier vorzugehen ist. Dieses Verfahren ist anhängig und läuft, soweit mir jedenfalls bekannt ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dritter Punkt: Wie nützen wir zukünftig Was­ser? – Ich sage Ihnen hier ebenfalls ganz offen: Das Wasserrechtsgesetz gibt das ganz klar vor. Wir nützen derzeit 3 Prozent der österreichischen Wasserressourcen, des österreichischen Wasserdepots, und das Wasserrechtsgesetz wird auch in Zukunft all jenen, die Wasser nützen wollen, ob das Kommunen, private Quellbesitzer oder Sonstige sind, ganz klar vorgeben, wann wer wo und wie in welchem Ausmaß Wasser nützen darf. Wir haben an dieser Linie nichts geändert. Die österreichische Was­sercharta, übertitelt mit „Unser Wasser – unsere Zukunft“, gibt darauf auch politisch punktuell die Antworten.

Wir haben in Österreich in der Vergangenheit die Ressource Wasser hervorragend bewirtschaftet, das zeigen alle internationalen Vergleiche. Und ich sage Ihnen: Die Wasserrechtsgesetz-Novelle, die wir heute beraten, wird uns noch einmal einen quali-


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