Dienstleistungserbringung ausverhandelt, doch sind parallel hiezu gesetzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Fremdenrechtspaket 2002 getroffen worden, die wiederum aus sozial- und arbeitsmarktpolitischen Überlegungen in Wirklichkeit bedenklich sind, so zum Beispiel die Ausweitung des Saisonnierstatus auf den industriellen und gewerblichen Bereich, die Erleichterung der Beschäftigung von so genannten Volontären im Rahmen von Joint Ventures oder die Erhöhung der Quoten der Saisonniers.
Als dringend notwendig – und Sie, Frau Außenministerin, haben heute schon gesagt, dass das auch vorgesehen ist; diesbezüglich besteht auch Konsens – werden zielgerichtete Qualifizierungsoffensiven für potentiell gefährdete ArbeitnehmerInnen erachtet. Darüber, wie gesagt, besteht zwar Konsens, ich fürchte nur, angesichts der derzeit prekären Situation der Finanzmittel, was den AMS-Bereich betrifft, wird es schwer möglich sein, das auch wirklich noch umzusetzen, wobei das das Um und Auf ist, dass es Zusatzqualifizierungen für die ArbeitnehmerInnen gibt, damit sie dann am Arbeitsmarkt auch bestehen können.
Zum Schutz des Arbeitsmarktes sind die Übergangsregelungen für die Personenfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit von außerordentlicher Bedeutung. Zunächst ist die offensive Ausnützung der Übergangsfrist von Interesse. Die entsprechenden Vorkehrungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz sind noch vor dem Beitritt zu treffen. Auf Grund der gegenwärtig schlechten wirtschaftlichen Situation und Arbeitsmarktlage ist natürlich auch eine laufende Prüfung der relevanten Entwicklung der Arbeitsmärkte sowie der Einkommen, um bei schockartigen Entwicklungen eine im EU-Recht durchaus mögliche Schutzklausel in Anspruch nehmen zu können, erforderlich.
Es muss in Zukunft, um die Bevölkerung die EU auch wirklich in der Form, wie wir sie sehen, spüren zu lassen, ein gemeinsames Ziel sein, die Einhaltung österreichischer Sozial- und Lohnstandards sicherzustellen und für eine positive Entwicklung dieser Standards zu sorgen. Die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Vorschriften dürfen nicht aus Wettbewerbsgründen abgesenkt werden. Es darf zu keinem Sozialdumping kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte natürlich noch eine Reihe von notwendigen Maßnahmen aufzählen, möchte mich aber darauf beschränken, dass ich für meine Fraktion folgenden Entschließungsantrag einbringe:
Entschließungsantrag
der Bundesräte Roswitha Bachner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der Europäischen Union und innerösterreichische flankierende Maßnahmen
Der Bundesrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Bundesrat hat beschlossen:
Die Bundesregierung wird angesichts der angespannten Lage am Arbeitsmarkt aufgefordert, alle nationalen Spielräume zu nutzen, um das Wirtschaftswachstum und damit die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen zu fördern. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung auch aufgefordert, europäische Wachstumsinitiativen und eine vernünftige Weiterentwicklung des Wachstums- und Stabilitätspakts zu unterstützen.
Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, umgehend eine Novellierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes vorzuschlagen, damit die vereinbarten Übergangsfristen
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