Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 57

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Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Ich bitte weiters jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes über den Abschluss des Vertrages über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Re­publik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union die Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Dies ist ebenfalls die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates im Sinne des Bundes­verfassungsgesetzes über den Abschluss des Vertrages über den Beitritt der Tsche­chischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union die Zu­stimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusser­fordernisse angenommen. Ausdrücklich stelle ich die erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (Anhaltender allgemeiner Beifall.)

Wie Sie gehört haben, liegt ein Antrag der Bundesräte Roswitha Bachner, Kolleginnen und Kollegen vor. Ich lasse über den Entschließungsantrag betreffend Erweiterung der Europäischen Union und innerösterreichische flankierende Maßnahmen abstim­men.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

Ich unterbreche nun die Sitzung.

(Die Sitzung wird um 12.07 Uhr unterbrochen und um 13.04 Uhr wieder aufge­nom­men.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend einen Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2002 und 23. September 2002 (2002/772/EG, Euratom) zur Änderung des Akts zur Einführung allgemeiner un­mittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Anhang zum Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom samt Erklärungen (209 d.B. und 287 d.B. sowie 6930/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem die Europawahlordnung geändert und ein Bundesgesetz über die


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