Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 152

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und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung der Presse (Presseförderungsgesetz 2004 – PresseFG 2004) erlassen sowie das Komm­Austria-Gesetz, das Publizistikförderungsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2004 geändert werden.

Der Bericht liegt allen schriftlich vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unter­liegt – keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht und die Antragstellung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich darf Herrn Bundesrat Konecny bitten, das Wort zu ergreifen.

 


19.31

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Darf ich Sie etwas fragen? (Staatssekretär Morak: Fragen Sie!) Sind Sie dienstlich hier, oder überbrücken Sie nur die Zeit bis zum nächsten Tagesordnungspunkt? (Staats­sekretär Morak: Ich bin dienstlich hier!) – Aha. Das ist nämlich interessant, weil es bei diesem Tagesordnungspunkt ja um keine Regierungsvorlage geht, sondern um einen Initiativantrag der medienkundigen Abgeordneten Mag. Molterer und Dr. Bleck­mann. (Staatssekretär Morak: Aber sehr großes Interesse meinerseits wollte ich damit bekunden!)

Okay, Sie sind also interessehalber, nicht als ... – Oder könnte es vielleicht sein, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter irgendetwas mit diesem Text zu tun hatten? (Staatssekretär Morak: Natürlich haben wir auch daran mitgearbeitet, aber ...!) – Ach so, das ist wieder eines jener Gesetze, die, weil als Initiativantrag eingebracht, der Begutachtung entzo­gen wurden – die gerade in diesem Fall besonders interessant gewesen wäre, geht es doch hier unter anderem um die Förderung der Medienvielfalt in den Bundesländern. Vielleicht hätten diese irgendetwas dazu zu sagen gehabt!? Aber sie haben das Gesetz nicht gesehen! Sie haben es zwar jetzt gesehen, in der Zeit zwischen der Beschlussfassung im Nationalrat und unserer Befassung im Bundesrat, aber das übliche Verfahren für De-facto-Regierungsvorlagen, nämlich mit einer deutlich längeren Frist begutachten zu lassen, wurde eben wieder einmal vermieden. – Soll sein, Herr Staatssekretär.

Wir lehnen diese Vorlage ab – nicht, weil wir der Meinung sind, dass eine Novellierung der Presseförderung nicht notwendig wäre: Von Jahr zu Jahr sind die einzelnen För­derungstöpfe zugegebenermaßen grotesker geworden. Journalisten von heute wissen eigentlich schon gar nicht mehr, was ein Fernschreiber ist, aber die Fernschreib­gebühren – die daher auch nirgendwo angefallen sind – waren bisher noch immer Gegenstand der Förderung.

Mit der Tatsache, dass hier angepasst wurde, haben wir kein Problem. Auch mit ein­zelnen Bestimmungen können wir uns durchaus anfreunden. Nicht alles freilich ist der Weisheit letzter Schluss, und manches – das hat sich auch bei den Beratungen im Ausschuss und zum Teil auch zwischen den Parteien gezeigt – ist erstaunlich zufällig.

Bei dem Gesetz, das die Abgeordneten Molterer und Bleckmann eingebracht haben, war beispielsweise bei Wochenzeitungen noch eine außerordentlich kompliziert aus­schauende Formel enthalten, die in Wirklichkeit bedeutet hat, dass von Wochenzei-


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