Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein E-Government-Gesetz erlassen wird sowie das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche nunmehr jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004, mit dem ein Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz geschaffen und das Vermessungsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
3. Punkt
Bericht über die Tätigkeit der
Volksanwaltschaft im Jahr 2001 (III-236-BR/2002 d.B. sowie 6963/BR d.B.)
4. Punkt
Bericht über die Tätigkeit der
Volksanwaltschaft im Jahr 2002 (III-249-BR/2003 d.B. sowie 6964/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 und 4, über welche die Debatte unter einem geführt wird.
Ich freue mich, dass die Volksanwälte bei uns eingetroffen sind und begrüße sie ganz herzlich.
Berichterstatter zu den Punkten 3 und 4 ist Herr Bundesrat Höfinger. Ich bitte ihn um die Berichte.
Berichterstatter Johann Höfinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Dame und Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Bundesrates!
Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2001. Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2001 zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bringe den zweiten Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2002. Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2002 zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Vielen Dank für die Berichte beziehungsweise für die Antragstellung.
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