notwendig wäre oder die Exekution – entschuldigen Sie das unnette Wort Exekution –, also die Kindesübergabe dramatische Entwicklungen annimmt und das dem Wohl des Kindes zuwiderläuft, die Exekution abgebrochen werden muss. Das war bisher Judikatur und steht jetzt erstmals ausdrücklich im Gesetz. Solche Bilder, wie wir sie aus Salzburg kennen, möchten wir alle – ich glaube, da sind wir einer Meinung – nie mehr wieder sehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)
Über die gewünschte Möglichkeit eines Fristsetzungsantrages bitte ich mit Vertretern der Wissenschaft zu diskutieren. Die Volksanwaltschaft ist in den Zivilprozessen nicht Prozesspartei. Nach Auffassung österreichischer Verfassungsrechtler können nur Parteien solche Fristsetzungsanträge stellen, diese können also nicht von dritter Seite gestellt werden. Ich bitte die Volksanwaltschaft, diese Diskussion auf wissenschaftlicher Ebene fortzusetzen. Wir überprüfen jetzt die Möglichkeit, über die Revisoren solche Überprüfungen durchzuführen. Das ist aber im Prüfungsstadium. Der Gedanke an sich ist also akzeptiert. Er muss nur verfassungsmäßig durchführbar sein. Und er sollte auch im Konsens mit der Richterschaft, die ja auch an Verfahrenskürzungen interessiert ist, durchgedacht werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)
12.25
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht von der Berichterstattung jemand ein Schlusswort? – Das ist auch nicht der Fall.
Die Abstimmung über die vorliegenden Berichte der Volksanwaltschaft erfolgt getrennt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2001.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2002.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen. (Allgemeiner Beifall.)
Ich bedanke mich.
5. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Konsumentenschutzgesetz Bestimmungen
über den Heimvertrag eingeführt werden (Heimvertragsgesetz – HVerG)
(202 d.B. und 377 d.B. sowie 6965/BR d.B.)
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