Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 123

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Hintergedanken gemacht werden, eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten. Machen Sie daher durch Ihr Verhalten deutlich, dass Sie Korruption weder dulden noch unterstützen, lehnen Sie Geschenke und Vorteile konsequent ab!“

Das Interessante an diesem Text ist, dass die beiden anwesenden Herren, Herr Minis­ter Grasser und Herr Staatssekretär Finz, diesen unterzeichnet haben und dass er den Bediensteten der Finanzverwaltung unter dem Titel „Antikorruption-Infor­ma­tionsbro­schüre“ vorgelegt wurde. Ich würde einmal meinen, die beiden Unterzeichner hätten guten Anlass, nota bene der Herr Minister, sich diesen Text einmal wirklich zu Herzen zu nehmen! (Beifall bei der SPÖ.)

Es tut mir Leid, dass der Herr Innenminister schon den Saal verlassen hat und ich ihn nicht darauf aufmerksam gemacht habe, dass hier ganz offensichtlich ein Rechts­bereich des Landes in einer ziemlich abenteuerlichen Art und Weise missbraucht wird. Ich kann es nicht anders nennen! – Das österreichische Vereinsrecht normiert aus­drück­lich, dass es für ideelle Vereine gilt. Da besteht eine gewisse Bandbreite, keine Fra­ge, und wir wissen auch, dass es da und dort zur Selbstbedienung von Funk­tionären oder allem Möglichen missbraucht wird. Ob es sich aber bei der Errichtung und dem Betrieb einer Homepage für Mag. Karl-Heinz Grasser, wie angeblich – Me­dien haben es berichtet – im Statut dieses Vereins als Vereinszweck angeführt wird, tat­sächlich um einen ideellen Zweck handelt, der von § 1 des Vereinsgesetzes umfasst ist, möchte ich doch sehr intensiv in Zweifel ziehen.

Ich habe eine schriftliche Anfrage – Sie brauchen den Herrn Minister nicht zu warnen, Kollege Bieringer – an den Herrn Innenminister gerichtet: Es würde mich interessieren, ob das Innenministerium, die Vereinspolizei, auch den Vereinszweck „Verabreichung qualitativ hochwertiger Speisen an Herrn Konecny“ (Heiterkeit der Bundesrätin Schicker) als ideell genehmigen würde. – Es ist unvorstellbar, um das ganz deutlich zu sagen, ... (Bundesrat Bieringer: Aber beim „Konsum“ haben wir das gehabt!) – Der „Konsum“ war kein Verein, sondern er war eine Genossenschaft. Da gibt es ein eige­nes Gesetz, lieber Kollege! (Bundesrätin Bachner: Ja, so ist es!) Falscher Witz! (Bun­desrätin Bachner: Schuss ins Knie!)

Nein, der ideelle Zweck ist ein ganz klar definierter Begriff. Wir haben ein neues Ver­einsgesetz, weil wir manches klarer zu definieren hatten. Und ich bezweifle, dass die materielle Unterstützung einer konkreten Person ein ideeller Vereinszweck ist, und frage mich, ob es eben nicht vielmehr nur die höflich statutarische Umschreibung einer in dieser Form in diesem Land unzulässigen politischen Unterstützung ist.

Das ist eine zweite Ebene, aber es ist mir wichtig, das in diesem Zusammenhang anzumerken. Da können wir ja das ganze Steuerrecht aushebeln: Jeder von uns grün­det einen Verein, dessen ideeller Zweck in der Darreichung des Lebensunterhaltes der betreffenden Person besteht! Dann besteht offensichtlich keine Steuerpflicht mehr – womit wir schon beim Thema Steuer wären.

Seit mehr als einem halben Jahr, ich sagte es schon, beschäftigt dieser Skandal – und es ist einer – die Republik. Es blieb Herrn Staatssekretär Finz vorbehalten, innerhalb weniger Tage zu wissen, dass das alles in Ordnung ist. – Auch das würden sich Ange­hörige dieses Volkes wünschen: dass Steuerverfahren und Steuerprüfungen in ein paar Tagen abgewickelt werden, dass ihre besten Freunde mit zu den Experten gehö­ren, die da zu Rate gezogen werden und die Entscheidung vorbereiten, und dass der Herr Staatssekretär selbst dann – offensichtlich ohne auch nur annähernd das gekannt zu haben, was inzwischen auch der Öffentlichkeit bekannt ist – versichert, natürlich habe da keine Steuerpflicht bestanden.

Nun gehen wir einmal ein bisschen ins Detail, und ich entschuldige mich beim Herrn Bundesminister, dass wir in den Fragen ziemlich ins Detail gegangen sind; aber bei


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite