Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 139

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Dann haben wir die Chance! (Beifall bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit und Zwischen­rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Was in den nächsten Wochen für die Öffentlichkeit zur Diskussion steht und worauf wir sie aufmerksam machen wollen, ... (Anhaltende Zwischenrufe.) Tut weh, gell? Ja, so ist das Leben.

Wir sprechen von einem Pensions-Volksbegehren und nicht von einem Pensionisten-Volksbegehren – ein ganz wichtiger und wesentlicher Unterschied –, denn die ÖVP/FPÖ-Bundesregierung macht Politik, die nicht den berechtigten Anliegen der sozial Schwächeren entspricht. Dies bekommen insbesondere die Pensionistinnen und Pensionisten zu spüren, etwa durch die kontinuierlichen Wertverluste ihrer Pensionen seit dem Jahr 2000 – seit dem Jahr 2000, das ist genau der Zeitpunkt, zu dem der „großartige“ Wechsel, von dem Sie immer so schwärmen, stattgefunden hat (Ruf bei der ÖVP: Der war wirklich Spitze!) –, durch viele Mehrbelastungen. Der bisherige Hö­hepunkt dieser Politik ist die Pensionsreform des Jahres 2003, die in dieser Form nicht notwendig war und eine zutiefst ungerechte Kürzung kleiner Einkommen, vor allem auch der Pensionen, mit sich gebracht hat. (Neuerlicher Zwischenruf bei der ÖVP.)

Das Pensions-Volksbegehren wendet sich in erster Linie gegen diese sozial unge­rechte Form einer Reform, die nicht als Reform zu bezeichnen ist, gegen die massiven Mehrbelastungen kleiner Einkommen, es verlangt deutliche Korrekturen dieser Reform und schlägt Maßnahmen für eine langfristige, sozial verträgliche Absicherung der Pen­sionen vor. Deshalb sollten es auch alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter­schreiben.

Das Pensions-Volksbegehren wendet sich in zweiter Linie auch gegen Eingriffe in bestehende Pensionen – die gibt es leider Gottes mehr als genug – und verlangt die Sicherung des Lebensstandards im Alter.

Warum dieses Volksbegehren eigentlich von jedem – egal, welcher Partei er sich zuge­hörig fühlt – unterschrieben werden müsste, ist eigentlich sehr einfach zu erklären: Das Pensions-Volksbegehren fordert eine langfristige Absicherung unseres Pensionssys­tems – darin wären wir uns einig, Herr Minister, wenn ich Ihren Worten Glauben schen­ken darf –, aber durch die Erhöhung der Erwerbsquote, eine Verbreiterung der Bei­tragsgrundlagen, Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit sowie die weitere Beteiligung des Staates an der Pensionsfinanzierung – auch ein ganz wich­tiger Punkt. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Böhm.)

Wenn man sich anschaut, was seit den fünfziger Jahren vereinbart ist, was der Staat beizutragen hat, und was er tatsächlich beiträgt, jemals beigetragen hat, bis heute beigetragen hat, stellt man fest, dass das weit von dem entfernt ist, was in der Ver­einbarung steht.

Das Pensions-Volksbegehren wendet sich gegen Eingriffe in bestehende Pensionen, etwa durch Pensionsanpassungen unter der Inflationsrate. Ich sage es hier noch einmal: Jeder Bürger, der einen Pensionsanspruch hat, hat irgendwann einmal in der Form, dass er zu arbeiten begonnen hat, dass er Beiträge gezahlt hat, eine Vereinba­rung getroffen, im Grunde einen Vertrag mit unterschrieben. Und dieser Vertrag wird von Ihnen gebrochen, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Regierungs­parteien – man kann es nicht anders sagen!

Das Pensions-Volksbegehren verlangt die Sicherung des Lebensstandards im Alter, der durch verschiedene Belastungen, etwa im Gesundheitswesen, bei Miet- und Ener­giekosten, weiterhin gefährdet ist.

Und es geht schließlich – das müsste doch auch über Parteigrenzen hinweg vielen Menschen zumindest verständlich sein – um Solidarität, um Solidarität zwischen Alt


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