Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 182

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die Sie mir aus Linz mitgebracht haben. Ich darf Sie wirklich darum ersuchen, sich das anzuschauen und es auch in entsprechender Form zu sehen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist hier auch über die Entsolidarisierung im Zusammenhang mit den Pensionen sehr viel geredet worden, und es ist gerade im Zusammenhang mit der Einführung der Krankenversicherungsbeiträge auch davon gesprochen worden, dass man den Pensionisten ja nicht nur 0,5 Prozent, sondern auch 0,1 Prozent Unfallversicherung zugemutet hat.

Ich möchte erstens dazu sagen, wenn man die Beitragszahlungen der Pensionisten und jene der Aktiven vergleicht, dann sollte man nicht vergessen, dass jene der Ak­tiven, derjenigen, die in Produktivität stehen, derjenigen, die in diesem Staat jetzt von Seiten der Arbeitnehmer den Generationenvertrag erfüllen, mit etwa 7,9 Prozent deutlich höher sind als die Beitragszahlungen, die die Pensionisten auch nach dieser Erhöhung leisten.

Zum Zweiten darf ich Sie auf Folgendes hinweisen; das habe ich im Nationalrat auch schon getan, was den Kollegen Nürnberger zu einer halbherzigen Entgegnung ge­bracht hat: Wie ich denn in den Besitz des Briefes komme? – Das hat Kollege Scheib­ner dann aufgeklärt. Ich habe vom Hauptverband der österreichischen Sozialversiche­rungsträger – ich darf das wiederholen – am 10. Oktober 2001 ein Schreiben an das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen bei mir im Akteneinlauf vorgefunden, wonach die Wiener Gebietskrankenkasse mit der entsprechenden Vor­stellung auf Antrag des dortigen Kontrollausschusses und unterstützt vom gesamten Vorstand der Wiener Gebietskrankenkasse – wenn Sie wollen, kann ich Ihnen von den letzten Seiten die Namen derjenigen nennen, die an der Abstimmung teilgenommen haben, weil ja auch bezweifelt worden ist, dass es damals dort im Vorstand eine sozial­demokratische Mehrheit gegeben haben soll – ein Schreiben an den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gerichtet hat, und zwar mit folgendem Inhalt:

„Angesichts der derzeitigen finanziellen Situation der Kasse scheint es geboten, durch entsprechende gesetzliche Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Unterdeckung in der Krankenversicherung der Pensionisten nicht weiter fortschreitet.“

Auch eine andere Stelle dieses Schreibens darf ich Ihnen nochmals in Erinnerung brin­gen, woraus hervorgeht, dass man zum damaligen Zeitpunkt den Pensionisten sehr wohl vorgerechnet hat, dass bei ihnen mit 38,55 Prozent im Jahr 1999 eine Unter­deckung vorhanden ist, dass es ehemals eine Deckung von 68 Prozent bei den Pen­sionisten gab und dass dieser Deckungsgrad möglichst wieder anzustreben ist. Wenn wir diesen Deckungsgrad für die Pensionisten angestrebt hätten, hätte die Erhöhung deutlich höher ausfallen müssen, und sie hätte sogar die Beitragszahlungen der Aktiven überschritten!

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube daher, dass diese Maßnahme in der Krankenversicherung mit Augenmaß erfolgt ist und dass sie richtig erfolgt ist. Ich darf auch bezweifeln, dass Sie es ernst meinen, dass Versicherungen für den Freizeit­bereich für Pensionisten im Ausmaß von 0,1 Prozent nicht gerechtfertigt sind. Denn Sie können sich daran erinnern, dass es auch mit den Seniorenorganisationen und der Seniorenkurie eine gemeinsame Veranstaltung zu Thema „Sicherheit im Alter“ gege­ben hat. Es ist nachgewiesen, dass mehr als 56 000 Pensionistinnen und Pensionisten Haushaltsunfälle erleiden und dabei fast 2 900 zu Tode kommen – mehr als im Stra­ßenverkehr!

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, im Zusammenhang damit ist es nur gerechtfertigt, dass diese gänzlich neue Situation mit berücksichtigt wird. Ich glaube auch, es stünde der Sozialdemokratie gut an, sich von den eigenen Beschlüssen in der


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