Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 157

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dass hier etwas geschaffen wurde, und zwar bereits im Jahre 1999, das für diese betroffenen Paare eine wirkliche Hilfe ist.

Weiters ist dieses Gesetz entscheidend im Hinblick darauf, dass damit der Wunsch nach einem Kind unabhängig vom Einkommen des Paares zu betrachten ist. Wenn man weiß, wie teuer diese Versuche sind und dass mit diesem IVF-Fonds-Gesetz 70 Prozent der Kosten finanziert werden können, dann kann man davon ableiten, wie vielen Paaren es dadurch möglich ist, sich einer so teuren Behandlung zu unterziehen. Ich möchte nur die Zahlen aus dem Burgenland nennen: Ungefähr 80 Prozent der Paare, die die Kinderwunsch-Ambulanz im Krankenhaus Oberpullendorf aufsuchen, sind auf die Unterstützung aus diesem Fonds angewiesen.

Wir sollten diese Diskussion nicht mit einer Diskussion über ethische Fragen ver­mischen, der ich mich nicht verschließen möchte. Aber ich glaube, hier sollte man schon – wenn der Kollege sagt: als Theologe, so sage ich auch – die Kirche im Dorf lassen und wirklich jene Paare in den Mittelpunkt stellen, denen mit diesem Gesetz oder mit dieser Novelle geholfen werden soll und auch geholfen werden wird – davon bin ich sehr überzeugt.

Ich begrüße daher, dass es nach einer entsprechenden Evaluierung zu einer Auswei­tung sowohl der Anspruchsberechtigten als auch der in den Fonds einzahlenden Stel­len gekommen ist. Ich begrüße es auch, dass zu den Fällen, auf die die Anspruchs­berechtigung ausgeweitet wurde, auch die Krankheit Endometriose gehört, da ich selbst viele Jahre lang unter dieser Krankheit gelitten habe. Als es nicht mehr anders ging und kein Arzt diagnostizieren konnte, woran ich leide, habe ich mich im Jah­re 1993 eingehend mit dieser Krankheit beschäftigt.

In Österreich war es damals nicht möglich, Unterlagen darüber zu bekommen. Aus dem Freundeskreis wurde mir aus Amerika Literatur zur Verfügung gestellt, denn dort haben sich damals Ärzte eben mit dieser Krankheit befasst. In Österreich war sie dann als die unbekannte Frauenkrankheit ein kleiner Begriff.

Wenn man weiß, welche Schmerzen mit dieser Krankheit verbunden sind und wozu sie auch führen kann, dann versteht man vielleicht, dass sie jetzt auch in die begünstigten Krankheiten sozusagen aufgenommen wurde.

Ich begrüße diese Novelle und möchte nicht unerwähnt lassen, dass – genauso, wie unerfüllter Kinderwunsch häufig mit großen psychischen Belastungen einhergeht – auch die Versuche der künstlichen Befruchtung psychisch enorm belastend sind.

Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, mich von dieser Stelle aus bei all jenen Ärzten, Psychologen und dem Pflegepersonal zu bedanken, die mit großem Verant­wortungsgefühl und hohem Einfühlungsvermögen die Paare in dieser schwierigen Zeit begleiten. Ich weiß aus vielen Erzählungen kinderloser Paare, welche Erlebnisse mit künstlicher Befruchtung verbunden sind, weiß, wie entwürdigend speziell die Männer manche Vorgänge erleben. Ich glaube, dass es daher wirklich an der Zeit ist, den Fortschritt, der in diesem Bereich in den letzten Jahren gemacht wurde, hier von dieser Stelle aus zu würdigen. Ich möchte das, wie gesagt, heute nicht unerwähnt lassen.

Zusammenfassend noch einmal: Selbstverständlich werden wir diesem Gesetz unsere Zustimmung geben. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

18.02

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Professor Dr. Böhm. – Bitte.

 


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