Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 40

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gegeben haben. Herr Bundesrat Wiesenegg hat uns das heute ja indirekt bestätigt, indem er gesagt hat, die bis dahin strengen Landesgesetze seien plötzlich von einem nicht so strengen Entwurf eines Bundesgesetzes abgelöst worden.

Meine Damen und Herren! Das war auch immer eines unserer Argumente: die Sorge, die wir gehabt haben – Sie haben immer nur drübergewischt, aber wir haben uns das wirklich nicht leicht gemacht, und ich gebe Ihnen Recht, Marga Hubinek, sie war meine Vorgängerin auch in der Frauenbewegung, ist eine engagierte Kämpferin, sie ist durchaus auch militant, und zwar im besten Sinne des Wortes; ich würde das nicht negativ sehen, sie war militant; als eines ihrer politischen Kinder habe ich diese Tradi­tion natürlich auch in der Frauenbewegung übernommen, weil wir Frauen auch einen anderen, vielleicht doch emotionaleren Zugang zum Tierschutz haben, weil wir über­haupt einen emotionaleren Zugang zum Leben und zu allem, was Leben ist, haben –, die Sorge, dass sich ein mögliches bundeseinheitliches Tierschutzgesetz am niedrigs­ten Level orientiert und der kleinste gemeinsame Nenner sein möge.

Wir haben Ihnen Recht gegeben. Der Druck ist auch sehr groß geworden, und zwar, weil es schwierig war, zu erklären – auch der österreichischen Bevölkerung –, dass es im Prinzip relativ egal ist, wer letztendlich die gesetzlichen Voraussetzungen schafft, denn viel wichtiger als die gesetzlichen Voraussetzungen sind der Vollzug dieses Tier­schutzgesetzes und die Kontrolle des Vollzuges dieses Tierschutzgesetzes. Jedes Gesetz ist nur so gut, wie auch seine Einhaltung gewährleistet ist. Das ist in der Si­cherheit so, das ist in der Verkehrssicherheit so, und daher wird das auch beim Tier­schutz ganz, ganz wichtig sein.

Ich möchte noch anmerken, dass es mit dem jetzt vorliegenden Tierschutzgesetz – und ich danke ganz besonders herzlich Frau Nationalrätin Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer und den Abgeordneten der anderen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit in diesem Bereich – tatsächlich zu einem gemeinsamen Vorgehen gekommen ist, dass es zu einem Vier-Parteien-Antrag im Hohen Haus gekommen ist, und ich hoffe sehr, dass dieser Vier-Parteien-Antrag auch hier in dieser Kammer ungeteilte Zustimmung findet.

Was aber jetzt wichtig ist, meine Damen und Herren, ist, dass wir im Vollzug dieses Tierschutzes das Wohl der Tiere genauso im Auge behalten wie das Wohl und die Le­bensbedingungen und die Erwerbsmöglichkeiten unserer bäuerlichen Bevölkerung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich denke, das sind wir unseren Bauern, unseren Bäuerinnen schuldig, die dafür sor­gen, dass wir in Österreich – auch in den letzten Jahren – hoch qualitative Lebensmit­tel frisch auf dem Tisch haben, Lebensmittel, die kontrolliert und getestet sind, die auch dem Wettbewerb im europäischen Raum standhalten. Nicht ohne Grund sind sie ein wichtiger Wettbewerbsfaktor im österreichischen Tourismus. Wenn Gäste zu uns kommen, dann wissen sie, dass sie in Österreich nicht nur eine saubere Umwelt vor­finden, sondern auch hoch qualitative Lebensmittel bekommen. Sie wissen, dass sie bestens versorgt werden, dass wir zu den Top drei der Wellness- und Gesundheitsdes­tinationen zählen, und wir wollen sogar Erste werden. Erst gestern haben wir ein Güte­siegel für Best Health Austria präsentiert, um die Entwicklung des Gesundheitstouris­mus zu forcieren und den Gesundheitsaspekt unserer bäuerlichen Produktionsstätten hervorzuheben.

Ich muss Ihnen an dieser Stelle ein bisschen widersprechen, Herr Bundesrat Schenn­ach: Die agrarisch industrielle Produktion ist in Österreich nicht sehr ausgeprägt. Es gibt in der Tat einige wenige, und die sind auch strengen Auflagen unterworfen. Die österreichische bäuerliche Struktur ist eine kleinräumige, ist eine – Gott sei Dank! – biologische. Wir sind Vorreiter im biologischen Landbau, in der biologischen Landwirt­schaft, und so ist auch das Ergebnis.

 


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