Meine Damen und Herren! Tierschutz darf
nicht an der Staatsgrenze enden, sondern muss ein europäisches Anliegen sein.
Die SPÖ wird, wie in Österreich, auch in der Europäischen Union für den
Tierschutz eintreten. Wir werden diesem Gesetz hier die Zustimmung erteilen,
weil es ein Schritt vorwärts ist. Ein Schritt vorwärts bedeutet, auch in Europa
initiativ zu werden. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
11.55
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte.
11.55
Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Ganz kurz ein Satz zu meinem Vorredner, Kollegen Lindinger: Er hat die Umfrage von den „Vier Pfoten“ zitiert und hat sie, wie ich meine, auf seine Art interpretiert, und zwar deshalb auf seine Art interpretiert, weil ich glaube: Umfrage hin oder her, man kann dazu stehen, wie man will, es wird aber damit kein Tierleid in Österreich gemindert, verringert, oder sonst etwas geschehen.
Meine
Damen und Herren! Ich begrüße es, dass es zu einer einheitlichen Vorgangsweise
betreffend ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz kommt. Es gibt viele positive
Gründe dafür, und viele wurden schon genannt. Daher werde ich mich in meinen Ausführungen
auf zwei Punkte beschränken. Erstens begrüße ich eine bundeseinheitliche
Regelung betreffend den Tierschutz deshalb, weil für mich der Begriff
tierisches Leben, Tier, Kreatur unteilbar ist und weil es in West und Ost, ob
in Vorarlberg oder im Burgenland, dem gleichen Schutz und der gleichen Würde zu
unterstellen ist. Zweitens begrüße ich eine bundeseinheitliche Vorgangsweise
beim Tierschutz, weil Tierschmerz, Tierleid überall gleich qualvoll und
gleichermaßen zu verhindern ist.
Meine
Damen und Herren! Ich glaube, auch deshalb gibt es die Forderung aller im Parlament
vertretenen Parteien nach einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise beim Tierschutz.
Ich möchte hier nicht wie einige Vorredner in den so genannten Vaterschaftsstreit
verfallen. Nein, viel wichtiger ist mir, dass dieser erste wesentliche Schritt
bundesweit gesetzt wird.
Meine
Damen und Herren! Es wurde auch angesprochen, dass es erst in jüngster Zeit
diese Einigung, diesen Konsens, diese bundeseinheitliche Vorgangsweise gibt.
Hier muss man natürlich auch, um der Wahrheit und der Entwicklung Rechnung zu
tragen, Folgendes erwähnen: Erst als der Bundeskanzler zu Beginn der jetzt
laufenden Gesetzesperiode – und für mich das erste Mal – den Begriff
„bundeseinheitliches Tierschutzgesetz“ in den Mund genommen hat, hat die
Diskussion eine neue Dimension und eine neue Bewegung erhalten. Es ist leider
so: Die ÖVP durfte vorher nicht! Meine Damen und Herren von der ÖVP, Sie kennen
ja Ihre Stellungnahmen vom Bauernbund und von Ihren Kammervertretern aus den
Ländern. Erst als innerhalb der ÖVP der bundeseinheitliche Tierschutz zur so
genannten Chefsache erklärt wurde, ging im Bundes-Tierschutzgesetz und in
dessen Entwicklung etwas weiter.
Aber,
meine Damen und Herren, lassen wir das auch in dieser Stunde! Wichtig ist der
erste Schritt, wichtig ist die richtige Grundlage, auch wenn diese erste
Grundlage, das einheitliche Bundes-Tierschutzgesetz, noch einige Mängel
aufweist, vor allem in den Begriffsbestimmungen und den unbestimmten
Gesetzesbegriffen.
Ich
zitiere aus dem Gesetz, aus § 6, den ersten Absatz: „Es ist verboten,
Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.“ – Meine Damen und Herren, wer
soll definieren, ob eine Tiertötung vernünftig ist oder nicht? – Hier wird
noch Handlungsbedarf sein.
Weiteres Beispiel: Ich nehme aus dem Tierschutzgesetz den § 4, auch wieder den ersten Absatz, aus den Begriffsbestimmungen: „Halter: jene Person, die ständig oder vor-
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