Mein Bestreben ist es nun, den
Landeshauptleuten klarzumachen, dass eine weitere Erhöhung der Verhältniszahlen
für die Schulen nicht mehr zuträglich ist, dass wir die Basis, die wir jetzt
haben, für unsere Schulen erhalten müssen. Mit dieser Basis können wir gut
arbeiten. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
Weiters möchte ich, dass jedes einzelne Land seine Gesamtfinanzen erhält, um selbst damit zu wirtschaften. Wir haben derzeit ein Abrechnungssystem mit diesen Verhältniszahlen, das einen enormen Aufwand darstellt, das sehr viel Arbeit bedeutet. Ich glaube, es wäre gut, wenn sich die Landeshauptleute und der Finanzminister zu einer partnerschaftlichen Vereinbarung bereit fänden, wonach die Länder die Finanzen übernehmen und dann selbst diese Finanzen in ihrem Bundesland auch richtig aufteilen, die Gehälter auszahlen und selbst damit wirtschaften. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.01
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen daher zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
12. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 26. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984,
das Arbeitszeitgesetz, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Arbeitsmarktförderungsgesetz
geändert werden (399 d.B. und 483 d.B. sowie 7056/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Kampl übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Ing. Siegfried Kampl: Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitszeitgesetz, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert werden.
Der Ausschussbericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zum Wort gemeldet: Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite