ten der
Familien beschlossen haben (Bundesrat Schennach:
Na geh! – weitere Zwischenrufe bei den Grünen), die speziell
zugeschnittenen Kinderbetreuungsangebote, von Kinderhäusern über Kindergärten
bis hin zu den Tagesmüttern, die Familienhospizkarenz. (Bundesrat Schennach: Das ist okay!) Weiters – Frau
Minister Gehrer war vorhin hier – die Erweiterung der Nachmittagsbetreuung
in den Pflichtschulen um 20 Prozent im nächsten Jahr, die wir vor nicht
allzu langer Zeit beschlossen haben, und heute die Elternteilzeit.
Es ist
wichtig, wie Sie, Frau Kollegin Lichtenecker, schon gesagt haben, dass man
nicht durch Teilzeitarbeit in die Armutsfalle tappt, dass man den Familien also
keine Vorschriften macht, sondern sie frei aus den verschiedensten Modellen
wählen lässt, sodass sie individuell nach ihren Bedürfnissen das Richtige
entscheiden und auch annehmen können.
Ab
1. Juli 2004 gibt es das Recht auf Elternteilzeit bis zur Vollendung
des 7. Lebensjahres des Kindes in Betrieben mit über
20 Beschäftigten, wie Sie schon gesagt haben, und bei einer
Betriebszugehörigkeit von mehr als drei Jahren, wobei die Zeit des Mutterschutzes
und der Karenz in die drei Jahre mit eingerechnet wird, weshalb es nicht
stimmt, wenn Sie sagen, die Grenze sei relativ hoch, sodass sie nicht jeder
erreichen könne, denn dadurch reduziert sich diese Zeit doch um einiges. (Bundesrätin Kerschbaum: Na aber
wenn es den Mann betrifft!) Wenn es den Mann betrifft, dann nicht (Bundesrätin Kerschbaum: Wir wollen
ja die Männer mit einbeziehen, das ist ja wichtig!), wenn es die Frau
betrifft, schon. Ja, die Männer wollen wir auch mit einbeziehen.
Wenn Sie
nun sagen, dass viele Betriebe nicht die Größe haben, dass die Leute das Recht
darauf haben, dann kann ich Ihnen nur sagen: In 92 Prozent der Betriebe
sind weniger als 20 Mitarbeiter beschäftigt, also gilt das eigentlich nur
für 8 Prozent der Betriebe, aber in diesen 8 Prozent der Betriebe
sind 74 Prozent der Arbeitnehmer tätig. Das heißt, mehr als zwei Drittel
können das in Anspruch nehmen. (Ruf bei den
Grünen: Nein!)
Es wurden
von Ihnen auch die Klein- und Mittelbetriebe sehr stark angesprochen. Bei
diesen ist es natürlich wesentlich schwieriger, dass jemand in Teilzeit geht,
da sie in relativ kurzer Zeit einen Ersatz finden müssen (Bundesrat Schennach: Das ist richtig!), damit sie
konkurrenzfähig bleiben und alle Arbeitsläufe auch weiterhin gewährleistet
sind. Aber andererseits ist es doch so, dass die Beziehung zwischen den
Arbeitnehmern und den Arbeitgebern in den Klein- und Kleinstbetrieben wesentlich
besser ist und sich viele Sachen leichter regeln lassen als in Großbetrieben.
In den Kleinbetrieben ist es ja, glaube ich, momentan schon so – das
haben Sie auch angesprochen –, dass das teilweise praktiziert wird. Ich
meine, manche Regelungen, die für Großbetriebe notwendig sind, weil dort sonst
etwas nicht möglich wäre, sind für Kleinbetriebe nicht erforderlich. (Bundesrat Schennach: Aber es ist
halt nur dem Goodwill ausgesetzt!) – Aber ich glaube, es ist besser,
es gibt eine vernünftige Basis zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern
und es wird so vereinbart, als es wird von oben herab bestimmt und es werden
dann Ausreden dafür gesucht, warum man es nicht einhalten kann. (Bundesrat Schennach: Nur: In den
Konfliktfällen?) – Konfliktfälle wird es wahrscheinlich in beiden
Fällen geben.
Ich
glaube, die Elternteilzeit gibt uns Chancen, das Berufsleben
familienfreundlicher zu gestalten, aber auch die Chance, dass man die Väter
wesentlich stärker in die Kinderbetreuung einbezieht.
Da von Ihnen auch der Vaterschutzmonat angesprochen wurde, und zwar in dem Sinn, dass der Vater zu Hause bleiben kann: Ich glaube, das geht am Sinn der Sache vorbei. Mutterschutz heißt für mich, dass sich die Frau nach der Geburt erholen kann, dass sie mit dem Kind zusammenfindet, dass sie zu stillen beginnt, dass sie in dieser Zeit Ruhe
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite