Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 145

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Außerdem möchte ich bemerken, dass gerade aus dem Ausland ganz positive Rück­meldungen gekommen sind und kommen, und dass man uns zu diesem Gesetz wirk­lich gratuliert.

Also müssen zu einem neuen Universitätsgesetz und zu neuen Rahmenbedingungen natürlich auch die gesetzlichen Bestimmungen die Forschungsförderungsorganisation betreffend passen, weil ja sonst wirklich eine Rechtsunsicherheit entsteht, und dafür können wir wohl nicht sein.

Ich möchte abschließend Frau Konrad vollkommen zustimmen, und ich habe mir das auch notiert. Wenn man auf der einen Seite sagt, die EU soll eine Union werden, die die wettbewerbsfähigste, die dynamischste und am meisten wissensbasierte ist, was den Wirtschaftsraum und den Wissensraum betrifft, dann müssen da und dort auch Maßnahmen gesetzt werden. Gerade was die Anzahl der Frauen an Universitäten und in der Forschung betrifft, schaut es bei uns eher mager aus, denn in wissenschaftlichen Gremien finden sich nur 10,8 Prozent Frauen – nur in Luxemburg und Belgien ist der Wert noch niedriger. Aber es studieren bereits 50,1 Prozent der Frauen. Der Frauen­anteil an den Doktoratsabschlüssen lag aber nur noch bei 37,1 Prozent. Und Uni-Professuren sind gerade noch zu 6,6 Prozent an Frauen vergeben worden. Ich glaube, darüber müssen wir nachdenken, und der Bereich, wo es um dieses menschliche Kapi­tal geht, muss uns wohl am wichtigsten sein.

Ich möchte abschließend wirklich herzlich gratulieren dazu, dass man hier versucht, nicht nur mehrere Häuser irgendwo zu bauen, sondern die Häuser auch aufeinander abstimmt und sie mit Wegen zueinander versieht. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.22

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesminis­terin. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


17.23

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich zuerst einmal bedanken für die vielen zustim­menden Worte und die Ausführungen zu diesem Forschungsorganisationsgesetz.

Forschung ist eine wichtige Zielsetzung der österreichischen Bundesregierung. For­schung ist die Grundlage für die Entwicklung des Landes, für die Entwicklung der Wirt­schaft und damit für die Sicherung der Arbeitsplätze. Deshalb hat die österreichische Bundesregierung auch diese Forschungsbestrebungen als Schwerpunkt in ihr Regie­rungsprogramm aufgenommen.

Meine Damen und Herren! Wenn da gesagt wird, wir hängen vom Goodwill des Finanzministers ab, so möchte ich doch einmal klar aufzeigen, wie eine Regierung zusammenarbeitet. Da gibt es ein gemeinsames Regierungsprogramm, und in dem gibt es Schwerpunkte. Diese Schwerpunkte werden sowohl vom Finanzminister als auch von den Koalitionspartnern getragen. Bei diesen Schwerpunkten steht für uns der Mensch im Mittelpunkt, der Mensch mit seinen Bedürfnissen, der Mensch mit seinen Notwendigkeiten.

Wie vielleicht alle heute dem Radio entnommen haben, gilt seit 1. Juli eine Erhöhung der Kinderabsetzbeträge für Alleinverdiener. Das haben wir mit dem Finanzminister ge­macht! Es gibt eine Erhöhung der Pendlerpauschale. Das haben wir für die Menschen, für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gemacht! Es wird ab 1. Jänner 2005 eine Freistellung kleiner Bezüge von der Lohnsteuer geben. Über zwei Millionen Menschen in Österreich werden das merken: die einen, indem sie überhaupt keine Lohnsteuer mehr zahlen, und die anderen, indem sie weniger bezahlen.

 


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