Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 47

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wesen sind, das angeführte Vermögen zurückzugeben und diese gesetzlichen Rechte und Interessen mit allem Zubehör wiederherzustellen.“

In Absatz 2 heißt es weiter:

„Österreich stimmt zu“ – ich verkürze jetzt –, falls diese Rechte „durch sechs Monate nach Inkrafttreten des vorliegenden Vertrages nicht beansprucht werden oder wenn, falls es sich um Organisationen und Gemeinschaften handelt, diese Organisationen und Gemeinschaften aufgehört haben zu bestehen. Österreich soll diese Vermögen­schaften, Rechte und Interessen geeigneten, von den vier Missionschefs in Wien im Wege von Vereinbarungen mit der österreichischen Regierung zu bestimmenden Dienststellen oder Organisationen übertragen, ... Diese Übertragung wird innerhalb von achtzehn Monaten nach Inkrafttreten des vorliegenden Vertrages durchgeführt werden ...“

Mit einem Wort: Es wurde ja schon im Jahr 1955 gewissermaßen ein Schlussstrich gezogen, den man heute nicht wahrnehmen will, weil er wahrscheinlich unzureichend war. Aber wir können nicht feststellen, dass die vorangegangenen Regierungen in dieser Sache nichts getan hätten.

Auch die vorangegangenen Regierungen – im Jahr 1955 war sicherlich nicht die Freiheitliche Partei in der Regierung, sondern es war eine Koalitionsregierung aus ÖVP und SPÖ – haben nach damaligen bestem Wissen und Gewissen auch schon ihre Leistung dazu beigetragen, auf die dann die Regierung der ÖVP und der FPÖ im Jahr 2000 aufbauen konnte, um eine weitere Verbesserung vorzunehmen.

Das Einzige, was mich an dieser Regelung etwas traurig stimmt, ist der Umstand, dass das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz – man nennt eine solche Entschädigung im Volksmund auch Ehrensold – nicht angepasst wird. Auch da sind viele Opfer darunter, die Sklavenarbeit und Zwangsarbeit geleistet haben, und zwar in der Zeit zwischen 1945 und 1955. Die Älteren hier im Raum und jene, die sich mit diesem Thema beschäftigen, wissen, dass die letzten Kriegsgefangenen erst 1955 zurück­gekommen sind. Ein Vergleich mit den Lagern da, mit den Lagern dort erübrigt sich. Es ist einfach eine Schande gewesen, was mit den Menschen insgesamt in der schreck­lichen Zeit zwischen 1933 – betone ich – und 1955 passiert ist.

Es ist daher wichtig, dass wir diese Gesetze machen, aber wir sollen nicht nur, wie einer meiner Vorredner gesagt hat, von den Opfern reden, und dürfen dabei nicht übersehen, dass wir Opfer auf allen Seiten hatten. Es ist leider Gottes so, dass man nach dem Krieg sich selbst auch als Opfer gesehen hat. Die Ausgebombten, die Invaliden, die Opfer, deren Familienangehörigkeiten, wie ich es genannt hatte, in Gefangenschaft waren und lange nicht nach Hause kamen, sie alle muss man mit einbeziehen, Herr Kollege Schennach. Sie haben ja ganz richtig gesagt: Wir haben aller Opfer zu gedenken. Und wenn wir aller Opfer gedenken sollen, dann sollen wir auch dieser Opfer mit gutem Gewissen gedenken. Bewusst war weder das eine noch der andere Opfer in der allergrößten Mehrzahl als Täter im strafrechtlichen Sinne tätig. Der Zeitgeist war eben so.

Ich darf an dieser Stelle Herrn Dichand in seiner sonntägigen Beilage zur „Kronen Zeitung“ zitieren: „Man kann die Geschehnisse von gestern nicht mit den Wertmaß­stäben von heute messen. Schon gar nicht, wenn man die beschränkten Wahrneh­mungsmöglichkeiten in einer Diktatur berücksichtigt.“ – Ich glaube, dem ist eigentlich sehr wenig hinzuzufügen.

Die Ausführungen des Herrn Kollegen Konecny, denen ich in vielen Bereichen zustimmen kann, möchte ich nur in einem Punkt ergänzen und ihm leicht wider­sprechen. Es ist heute nicht der Tag, hier bei diesem Thema Streite auszutragen.

 


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