12.24
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau
Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein auch von der Vorrednerin
bereits angesprochener Teil des Gesetzesbeschlusses betrifft die Rückabwicklung
der seinerzeit durch Darlehen erfolgten Abschöpfung der Rücklagen einzelner
Gebietskrankenkassen, nachdem diese vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig
aufgehoben worden war.
Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren haben wir hier im Bundesrat das
schon einmal diskutiert. Der von Vorarlberg gestellte Einspruchsantrag hat
damals knapp die Mehrheit verfehlt. Nach den politischen Maßstäben von heute
hätte er die Mehrheit gefunden, und das zeigt schon auch, wie sich die
Verhältnisse zugunsten der Rolle der kleinen Bundesländer als Zünglein an der
Waage verändert haben.
Wir sind damals aus der Fraktionsdisziplin – wie man so landläufig
sagt – ausgeschert, weil wir uns in höherem Maße der Verfassungsdisziplin
verpflichtet gefühlt haben. Wir haben den Einspruchsantrag seinerzeit auch
nicht in Sorge um das Geld fiskalisch, sondern verfassungspolitisch
argumentiert und darin über weite Strecken Zustimmung von Seiten des
Verfassungsgerichtshofs erhalten.
Ich möchte mich, ohne jetzt zu stark auf die Details eingehen zu wollen, bei Frau Bundesministerin Rauch-Kallat und auch bei Frau Staatssekretärin Haubner für deren Einflussnahme bedanken, die bewirkte, dass es zu keinen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Hauptverband kommen musste. Es hat ja einige Zeit lang so ausgesehen, als ob das unvermeidbar wäre, um den nach dem Verfassungsgerichtshoferkenntnis gebotenen Zustand herzustellen. Es ist erfreulich, dass man darauf hingewirkt hat, einen Kompromiss zu finden, der auch ein für den Hauptverband nicht unbeträchtliches Prozessrisiko – ganz abgesehen von den damit verbundenen Kosten – vermeiden half. Dafür herzlichen Dank.
Frau Kollegin
Mag. Neuwirth hat auch angesprochen, dass damit natürlich nicht alle
Fragen im Zusammenhang mit dem Ausgleichsfonds und der Finanzierung der Krankenkassen
geklärt sind. Aber eben weil wir das von Ihnen kritisierte Flickwerk vermeiden
wollen, gehört das in eine umfassende Gesundheitsreform eingebunden, die mehr
behandeln muss als den Ausgleichsfonds allein, denn diese Dinge kann man nicht
voneinander trennen. Ich bin sehr dafür, dass man sich bei den Maßnahmen jetzt
auf das aktuell Notwendige und Gebotene beschränkt und beim anderen in eine
Diskussion einsteigt – und die läuft ja auch schon –, in der
alle Fraktionen ihre Vorstellungen einbringen sollen und können, wie die
Finanzierung des Gesundheitssystems und insbesondere auch die Finanzierung der
finanziell etwas Not leidenderen Krankenkassen sichergestellt werden soll. Im
Sinne dieses von Ihnen zu Recht urgierten Gesamtkonzeptes ist es, so meine
ich, notwendig, schrittweise vorzugehen und abzuwarten, welche Vorschläge
hinsichtlich des Ausgleichsfonds im Rahmen der gesamten Gesundheitsreform zur
Sprache kommen werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
12.27
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte schön.
12.28
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der eine Punkt, nämlich die Chefarztpflicht-Neu, wie sie genannt wird, ist etwas, was ja auch im Nationalrat zum Teil die Zustimmung der Grünen gefunden hat. Im Bundesrat haben
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