Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 87

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2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich berichte weiters über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend einen Beschluss der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten betreffend die Vorrechte und Immunitäten von Athena.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Mein letzter Bericht ist jener über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke vielmals.

Ich darf nur erwähnen: Auch beim Antrag zum letztgenannten Bericht wurde im Ausschuss Stimmeneinhelligkeit erzielt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. (Bundesrat Bieringer: Was?)

 


13.57

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das „Was?“ von Kollegen Bieringer möchte ich kurz erklären, ich habe das ja schon im Ausschuss angedeutet.

Meine Damen und Herren! Ich werde jetzt nicht Stellung nehmen – wir haben im Ausschuss mit Herrn Botschafter Generalsekretär Kyrle eine sehr ausführliche Erörterung all dieser Fragen zur ESA, zum EU-Truppenstatut und so weiter gehabt. Ich habe aber im Ausschuss auch gesagt, dass ich zum Tagesordnungspunkt 14, dem Abkommen der EU mit Chile, eine Zustimmung im Ausschuss sozusagen unter Vorbehalt der heutigen Plenardebatte gebe. Wenn die grüne Fraktion einen Tages­ordnungspunkt ablehnt, dann müssen Sie, meine Damen und Herren, uns auch die Möglichkeit geben – ich halte das für einen Akt der Höflichkeit –, zu erklären, warum.

Professor Konecny hat heute in der Früh in der Debatte über die Mediengesetze den parlamentarischen Gang, die Nichtmöglichkeit einer entsprechenden Beratung kritisiert. Meine Damen und Herren! Auch das vorliegende Abkommen zwischen Chile und der Europäischen Union – es ist nach jenem mit Mexiko, welches 2001 geschlossen wurde, das zweite Abkommen mit einem lateinamerikanischen Land – ist von seinem parlamentarischen Zustandekommen her äußerst hinterfragenswürdig.

Es ist unseren sozusagen Kollegen im chilenischen Parlament in der heißen Phase nicht einmal eine spanischsprachige Version vorgelegen. Und man hat dieses Ab­kommen, ohne den Inhalt des Textes auf Spanisch zu kennen, abgestimmt.

Zum anderen: Im Europäischen Parlament wollte man dieses Abkommen nicht im Ausschuss beraten. Das ist erst später auf Druck von verschiedenen Seiten möglich


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