Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 124

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

45-jähriger Beitragszeitraum ausreicht, um ab 65 eine Pension zu beziehen, warum ist dann niemals in dieser Debatte der Gedanke aufgetaucht, Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, von weiteren Pensionsbeiträgen – nicht aber von der Arbeits­verpflichtung – freizustellen? Das wäre ein interessanter Beitrag zur Bekämpfung der Altersarbeitslosigkeit! – Das ist auch wieder eine sehr persönliche Bemerkung und nicht der Standpunkt meiner Partei, den ich hier vertrete. Aber wenn ich sage: Im Laufe meines Lebens muss ich 45 Beitragsjahre ansammeln, und ich darf mit 65 in Pension gehen – was ist dann also mit jenen Hacklern, die mit 15 Jahren anfangen, die auch in Zukunft mit 60 ihre 45 Jahre haben werden und die nach Ihrem Modell weiterhin nur mit massiven Abschlägen in Pension gehen können? (Bundesrat Kritzinger: Nein, da gibt es ...! – Bundesrat Ing. Kampl: Da gibt es keine Abschläge!) Natürlich! (Bundesrat Kritzinger: Die „Korridor-Regelung“!) Bitte, wie? (Bundesrätin Bachner: Einen Bonus gibt es erst nach 65!)

Herr Kollege, Sie irren! Sie irren! Schauen Sie sich die Unterlagen an: Es ist einfach falsch, was Sie sagen. Der „Korridor“ ermöglicht den Pensionsantritt vor 65 mit Abschlägen, nach 65 mit Zuschlägen. – Es ist einfach falsch, was Sie sagen! Es tut mir Leid. (Ruf: ... keine Zuschläge und keine Abschläge!) Nein! (Bundesrat Reisenberger: Der redet von heute! – Ruf bei der SPÖ: Da gibt es nur Niederschläge!) – Herr Kollege, lassen wir’s.

Ich wollte sagen: Es ist nicht einzusehen, warum jemand, der diese 45 Jahre vorzeitig eingezahlt hat, nicht für den Rest seiner durch das Pensionsantrittsalter erzwungenen Berufstätigkeit von einer weiteren Beitragsleistung freigestellt wird, wenn wir schon – wir nicht; wenn Sie schon – eine frühere Pensionierungsmöglichkeit nicht in Betracht ziehen wollen.

Das, was Sie vorlegen, ist wie die Pensionsreform 2003 unsozial, undurchdacht und daher ein zweites Mal unsozial. Wir können Ihnen vorrechnen, wo Sie in Fällen, an die Sie vermutlich gar nicht gedacht haben – das würde ich ehrlich einbekennen –, mit Ihren Bestimmungen extrem unsoziale Regelungen produzieren, weil Sie die gesell­schaftliche Auswirkung nicht berücksichtigen.

Eine Diskussion über die Frage, wie nun eine wirkliche Schwerarbeiterregelung aussehen kann, einzuleiten mit der Festsetzung eines Prozentsatzes, das ist ja nun etwas besonders Paradoxes! (Bundesrat Bader: ... ist aber vereinbart, bitte, mit der Gewerkschaft!) Nein! Frau Kollegin Bachner wird Ihnen dazu alle gebührenden Antworten geben. Sie ist dazu besser geeignet, weil sie ... (Zwischenruf bei der ÖVP. – Gegenruf des Bundesrates Reisenberger: Wer wann spricht, werden nicht Sie entscheiden! Sicher nicht!) Sie weiß es besser, aber die Antwort wird nicht anders ausfallen. Herr Kollege, wir könnten das Gesundheitssystem problemlos sanieren, wenn wir durch Bundesgesetz festlegen, dass pro Jahr nur 5 Prozent der Bevölkerung Krebs- und Herzerkrankungen haben dürfen. Und was Sie vorschlagen, ist dasselbe im Pensionssystem! Das ist doch absurd!

Wir wissen, wie sich die Arbeitswelt verändert. Wir wissen, dass sie sich nicht in die Richtung einer zunehmenden Schonung der Arbeitnehmer entwickelt, dass es Berufe gibt, in denen die Anforderungen entsetzlich – und zwar im eigentlichen Sinn des Wortes „entsetzlich“ – gestiegen sind.

Wenn wir eine echte Lösung wollen – ich weiß nicht, ob Sie sie wollen –, dann geht es auch nicht um Berufe, sondern es geht um Tätigkeiten, konkret definierte Tätigkeiten. In einer Berufsgruppe gibt es sehr unterschiedliche Berufspositionen. Wir haben jahrelang eine öffentliche Diskussion darüber gehabt, ob es gerecht ist – Antwort: natürlich nicht! –, dass im Bereich der Bundesbahn Frühpensionsberechtigungen nicht nur für das fahrende und unter einer hohen Belastung stehende Personal, sondern


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite