sationen beziehungsweise Strukturen. Schweden zum Beispiel, das muss ich auch anführen, hat vier Volksanwälte, nicht nur einen. Es sind vier Volksanwälte, auf vier Jahre gewählt, sie können x-mal wiedergewählt werden. In Ungarn ist es so, dass es einen Volksanwalt und einen Stellvertreter gibt, aber auch weitere zwei sachbezogene Volksanwälte oder Ombudsleute, wie sie dort heißen. Dort werden aber nur amtswegige Prüfungen durchgeführt beziehungsweise Systemprüfungen.
Wir haben auch im Bericht unsere Wünsche verankert. Die Volksanwaltschaft soll Kollegialorgan bleiben, daher müssen es mehr als ein Volksanwalt und ein Stellvertreter sein. Das hat viele Vorteile. Egal, welche Motive auch immer es gibt, das derzeitige System zu ändern oder umzustellen, ich muss sagen, dass die österreichische Volksanwaltschaft seit nun fast 30 Jahren, seit ihrem Bestehen, aktiv auf den Bürger zugeht, dem Bürger als Anlaufstelle dient und eigentlich das ist, was ich immer als Ausfluss einer bürgerfreundlichen Gesellschaft gesehen habe, dass der Bürger ausreichend die Möglichkeit hat, sich zu wehren beziehungsweise Hilfe zu holen.
Unser jetziges Modell als Kollegialorgan, wo auch Empfehlungen und Missstände kollegial beschlossen werden, gewährt natürlich ein gewisses Maß an Ausgewogenheit, weil ja die Zustimmung der anderen Volksanwälte und automatisch damit auch die Kontrolle in diesen Fällen gegeben sind. Ich würde es daher sehr bedauern und hielte es wirklich nicht für sinnvoll – und das hängt nicht an der Person jedes Einzelnen von uns –, würde hier durch eine organisatorische Umstellung, eine Reduzierung der Zahl der Volksanwälte und eine Umstellung des Systems eine für die Bevölkerung ausgesprochen positive – ich spreche jetzt nur für die Bevölkerung, für die Bürger – Einrichtung geschwächt oder zertrümmert.
Ich wollte mich dazu nicht verschweigen, sondern das sagen. Sonst danke ich Ihnen für die Anerkennung, und Sie können gewiss sein – Sie haben ja die Zahlen immer wieder genannt –, dass wir, wenn wir über 200 Sprechtage im Jahr abhalten, einen Großteil davon in den Bundesländern, fast Tag und Nacht für die Bürger da sind und im Sinne unseres Auftrags ganz motiviert handeln. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
14.28
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Volksanwalt Mag. Stadler. – Bitte.
14.28
Volksanwalt Mag. Johann Ewald Stadler: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich gehe in der Beantwortung der Fragen nach der Reihe der Wortmeldungen vor.
Herr Bundesrat Hösele hat das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, und zwar nicht nur der BürgerInnen, sondern sozusagen jedermanns in Österreich, der sich an uns wendet, aber darüber hinaus auch weltweit – wir bekommen auch immer mehr Beschwerden aus dem Ausland über österreichische Verwaltungsakte –, angesprochen und gesagt, dass das Vertrauen in die Volksanwaltschaft in den letzten Jahren gestiegen ist.
Wir haben darüber eine Umfrage gemacht und das verglichen mit dem Jahr 2001, als die Volksanwaltschaft erstmals in der Geschichte dieser Institution zur Gänze neu bestellt wurde.
Die Zahl jener Österreicherinnen und Österreicher über 16 Jahre, die die Volksanwaltschaft kennen, hat um rund 10 Prozent zugenommen. Im Jahre 2004 waren es 75 Prozent der Bevölkerung oder der Befragten, die die Volksanwaltschaft als Einrichtung kennen – das ist ein außerordentlich hoher Bekanntheitsgrad einer Ein-
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