BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 40

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kerung, die im Jahr 2003 stattfanden, gab es einige Abfederungen, aber wir alle wissen, welches Ergebnis dann herausgekommen ist: Es bleibt bei massiven Einschnitten.

Jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir die Pen­sionsharmo­nisierung. Wir von Seiten des ÖGB waren bereit, über eine Harmonisierung zu diskutieren und zu verhandeln, weil wir sie für wichtig halten. Unsere Bedingung war jedoch von Anfang an, dass die Reform aus dem Jahr 2003 nicht als Basis genommen werden darf. Wir haben immer betont, dass man eine echte Harmonisierung nicht auf die Pensionsreform 2003 aufsetzen kann, weil es sonst zu Verlustverdoppelungen kommt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mittlerweile haben wir alle ja den Beweis dafür. Die Beispiele der Verluste, die von Seiten der Arbeiterkammer und des ÖGB errechnet wurden und in den Medien und bei vielen Diskussionen vorgelegt wurden, aber von Seiten der Regierung immer als falsch oder als Panikmache bezeichnet wurden, sind ja mittlerweile auch vom Ministerium bestätigt worden, indem man zuge­ben musste, dass es zu massiven Verlusten kommt. Deshalb sage ich hier auch sehr kritisch: Diese Pensionsharmonisierung verdient den Namen nicht, den sie trägt! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Diese Pensionsharmonisierung ist weder fair, noch ist sie gerecht. Und ich bringe auch einige Beispiele dafür.

Es hat immer geheißen: gleiche Beiträge – gleiche Leistungen. Und wie sieht es jetzt aus? – Wir haben nach wie vor keine gleichen Beiträge und keine gleichen Leistungen. Im ASVG sind es 22,8 Prozent, bei den Bauern 15 Prozent, bei den Selbständigen 17,5 Prozent, und das nicht sofort, sondern schrittweise. (Bundesrat Dr. Böhm: Das ist auch nicht vergleichbar!) Ja, Herr Professor Böhm, da bin ich bei Ihnen; ich komme gerade dazu.

Auch wir wissen, dass es hier gänzlich unterschiedliche Versicherungsverläufe und unterschiedliche Umstände gibt, aber selbst unter Berücksichtigung dessen sind diese Prozentsätze zu niedrig. Und wir haben ja mittlerweile auch die Bestätigung: Im „FORMAT“ wurde die Wifo-Studie veröffentlicht, die das bestätigt, was wir im Vorfeld gesagt haben. Laut Wifo müssten auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichsten Systeme und Bedingungen die Beiträge um 1 bis 3 Prozentpunkte höher liegen. Das heißt also, auch hier ist man wieder sehr schonungsvoll vorgegangen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Und einen Tag vor der Beschlussfassung im Nationalrat hat sich die Bundesregierung mit den Beamten geeinigt! Durch die bessere Gewichtung des Altrechtes – das sind die erworbenen Zeiten – und den sozialen Schutzdeckel aus der Reform 1997 kommt es für Beamte zu geringeren Verlusten im Übergangszeitraum; dieser Zeitraum beträgt etliche Jahrzehnte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann das nur begrüßen – und begrüße es auch –, aber ich möchte hier schon fragen: Warum gibt es diese Regelung nicht auch für den Bereich der ASVG-Versicherten? – Ganz im Gegenteil: Bei den ASVG-Ver­sicherten hat man durch die Harmonisierung weitere Verschlechterungen herbei­geführt!

Am heutigen Tag kann ich hier in diesem Raum schon sehr beruhigt dazusagen: Sogar die Beamten und die Beamtinnen haben diese Mogelpackung erkannt und goutieren in Wahrheit ... (Widerspruch bei der ÖVP.) Nein, nein! Die Beamten beweisen mittler­weile, dass sie sich nicht mehr belügen lassen, denn nach dem Über­gangszeitraum, der sehr breit gesetzt ist, kommt es auch dort zu massiven Verlusten. Wir merken das


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