BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 68

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gilt, einem ungleichen Zuschussbedarf je nach Berufsgruppen und einem Zuschuss­bedarf vom Budget, der in den letzten Jahren immer mehr abgenommen hat. Als Ausgangsbasis für diese vorliegende Gesetzesmaterie hatten wir zwei vorangehende Pensionskürzungen, zwei Pensionskürzungspakete.

Nun, was wäre die Aufgabe einer Bundesregierung gewesen, die das Wort „Har­monisierung“ ernst nimmt? – Zu harmonisieren gälte es Beiträge, Leistungen und Pen­sionsantrittsalter, es wären Ungleichheiten in Bezug auf das Geschlecht zu beseitigen. Wie man das machen könnte, wie man das machen müsste, wie man an eine derart wichtige Gesetzesmaterie heranzugehen hätte, haben uns unsere Vorväter im Jahr 1955 bei der Schaffung des ASVG vorgelebt, und das wird uns auch in allen Ländern in der EU – ausgenommen vielleicht Italien – vorgelebt, nämlich dass man sich Zeit nimmt. Man nimmt sich die Zeit dafür, einen Konsens bei der Analyse her­zustellen, eine gemeinsame Sichtweise der Probleme zu suchen und Lösungen unter Einbindung aller gesellschaftlichen Kräfte zu erarbeiten. Nur mit einer solchen Heran­gehensweise könnte man für eine derart komplexe Aufgabe und für eine derart große gesellschaftliche und politische Herausforderung davon ausgehen, dass das Sicher­heitsgefühl der betroffenen Österreicher zunehmen würde und das Vertrauen wieder­hergestellt würde.

Aber was hat diese Bundesregierung zusammengebracht? Was ist das Ergebnis ihrer Arbeit? – Unter dem Titel „Harmonisierung“ kommt es zur dritten Pensionskürzungs­welle! Der Begriff „Harmonisierung“ wird missbraucht, es wird den Österreichern eine Mogelpackung verkauft. Man hat den sozialen Frieden in Österreich verspielt und den gesellschaftlichen Konsens aufs Spiel gesetzt. Ich erinnere nur an das größte Streikjahr in der Zweiten Republik, das Jahr 2003: Es wurden offensichtlich Scheinver­handlungen mit den Sozialpartnern geführt sowie da und dort gute Vorschläge heraus­gepickt. Es ist zwar durchaus anzuerkennen, dass man gute Vorschläge und Ideen als solche erkennt, aber was zurückbleibt, ist sachpolitisch eigentlich ein Desaster, es ist ein Ergebnis, das die Bezeichnung, das die Überschrift „Harmonisierung“ keinesfalls verdient.

Es nehmen die Ungerechtigkeiten weiter zu, die Gesetzesmaterie ist völlig undurch­schaubar, die Einsparungen, die man sich einerseits holt, werden durch den hohen Administrationsaufwand wieder weggefressen, und die Pensionsversicherungs­anstal­ten müssen mittlerweile, glaube ich, an die 300 zusätzliche Arbeitskräfte aufnehmen – was andererseits wieder gut wäre, aber eben auch Kosten verursacht –, um die Mate­rie zu bewältigen. Es wurde ein Volksbegehren, das es zu dieser Materie gab, völlig missachtet, es wurde drübergefahren, anstatt die Ideen, die darin enthalten waren, zu integrieren. Man hat eine Situation hergestellt, in der schon vor der Beschlussfassung die nächste Reform angekündigt wird.

Ich zitiere jetzt aus einer Stellungnahme zum Regierungsentwurf, die nicht aus der Sozialdemokratie, nicht aus der Gewerkschaftsbewegung, nicht aus der Arbeiter­kammer kommt, sondern vom Land Oberösterreich stammt. Sie wissen, dass dort ein Sozialdemokrat eher selten zu höheren Weihen kommt, daher ist der Einfluss der Sozialdemokraten bei dieser Stellungnahme mehr als marginal, er ist de facto nicht vorhanden.

In dieser Stellungnahme – unterschrieben vom Landesamtsdirektor und natürlich auch abgesegnet – heißt es: Zunächst bestehen erhebliche Bedenken, dass der vorliegende Entwurf eines Pensionsharmonisierungsgesetzes für einen großen Kreis der Erwerbs­tätigen keinen harmonischen Übergang in das neue Pensionsrecht vorsieht. – Erstes Zitat.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite