Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 81

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tionen, bei Genehmigungsverfahren für IPPC-Anlagen sowie die rechtlichen Rahmen­bedingungen für das Sammeln und Verwerten von Elektro- und Elektronika-Altgeräten.

Die einzige Richtlinie, die in unseren Augen gut umgesetzt worden ist, ist die EAG – die Elektro- und Elektronika-Altgeräte-Richtlinie –, wobei wir aber da kritisieren, dass nicht wirklich geklärt ist, ob jetzt die Gemeinden auf den Kosten für die Sammlung sitzen bleiben oder nicht. Ich hoffe jedoch, dass das noch rechtzeitig geklärt wird und dass den Gemeinden keine Kosten entstehen, denn Elektronik-Schrott ist ja eigentlich auch ein Rohstoff, mit dem man in Zeiten wie diesen, wo Rohstoffe knapper und teurer werden, sicherlich bald wieder Geschäfte machen kann.

Die Umsetzung bezüglich SUP und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Rechtsschutz und Partizipationsmöglichkeiten beim IPPC-Genehmigungsverfahren sind aber in unseren Augen nicht ausreichend, und zwar aus folgenden Gründen:

Bei der Beteiligung beim Bundes-Abfallwirtschaftsplan kann man nicht davon reden, dass sie frühzeitig und effektiv sei, so wie das an und für sich in der EU-Richtlinie verlangt wird. In der EU-Richtlinie steht: Die Öffentlichkeit muss in frühzeitiger und effektiver Weise die Möglichkeit erhalten, sich an der Vorbereitung und Änderung oder Überarbeitung der Pläne und Programme zu beteiligen; und weiters soll die Öffent­lichkeit ein Recht auf Stellungnahme haben, wenn alle Optionen noch offen sind.

In unserem Gesetz wird das so umgesetzt: Das Bundesministerium stellt den Entwurf für den Abfallwirtschaftsplan auf seine Homepage, und man kann sich dann sechs Wochen lang die Zeit nehmen, diesen Entwurf zu studieren – wenn man ihn zufälligerweise auf der Homepage gefunden hat. Es kann dann jeder Mann und jede Frau – das ist ja sehr löblich – eine Stellungnahme dazu abgeben.

Das Problem ist nur: Wer weiß schon, dass gerade jetzt, zu diesem Zeitpunkt, der Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes auf der Homepage des Lebensministeriums zu finden ist? – Ich denke, dass zumindest die Umweltorganisationen rechtzeitig davon informiert werden müssen. Eigentlich müssten sie schon bei der Erstellung des Entwurfs eingebunden werden, denn dass bei einem fertigen Entwurf noch alle Optionen offen stehen, wie es heißt, ziehe ich schon in Zweifel. Deshalb muss ich auch bezweifeln, dass diese Richtlinienumsetzung auch wirklich richtlinienkonform ist.

Prinzipiell wäre es eben wünschenswert, dass man zumindest die NGOs schon während der Erstellung des Entwurfs mit einbezieht und mitarbeiten lässt. Das setzt jedoch voraus, dass man an einer Öffentlichkeitsbeteiligung wirklich interessiert ist und nicht nur gezwungenermaßen eine EU-Richtlinie umsetzt oder die Zugriffszahlen der Homepage des Lebensministeriums erhöhen will.

Innerhalb von sechs Wochen ab Veröffentlichung hat jedermann beziehungsweise jede Frau die Möglichkeit der Stellungnahme, aber eben nur derjenige, der davon weiß. Informiert werden nur die Bundesländer, das Wirtschaftsministerium, der Städte- und der Gemeindebund, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und die Land­wirt­schaftskammer. (Bundesrat Ing. Kampl: Städtebund!) – Ja, der Städte- und der Gemeindebund! Die werden informiert; NGOs, die sich an und für sich sehr häufig mit diesen Problemen beschäftigen, werden leider nicht darüber informiert und müssen sich ihre Informationen aus dem Internet holen.

Ich frage mich, warum die Wirtschaftskammer und die Landwirtschaftskammer eine besonders betroffene Öffentlichkeit im Sinne der SUP-Richtlinie und der ÖB-Richtlinie sind, während das die NGOs nicht sind! Weiters frage ich mich auch, ob der Abfall­wirtschaftsplan wirklich solch eine Lappalie ist, dass man ihn in sechs Wochen – beziehungsweise wenn man ihn ein bisschen zu spät findet, nur in drei, vier oder fünf


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