Mit diesen Abtauschgeschäften, die derzeit darin enthalten sind, können Sie es nicht erreichen. – Einer solchen Steuer- und Abgabenerhöhung stimme ich heute nicht zu. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
16.41
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Vizepräsident Weiss. – Bitte, Herr Präsident.
16.41
Bundesrat Jürgen
Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und
Herren! Herr Kollege Schennach
hat vorhin gemeint, Innovation sei in den Großräumen zu Hause. Ich lade
herzlich zu Betriebsbesichtigungen nach Vorarlberg ein, zu Weltmarktführern
bei Produkten der elektronischen Messtechnik, angesiedelt in Kleinstgemeinden
auf dem Land. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. –
(Bundesrat Schennach: In Vorarlberg
ist das Rheinland sowieso schon zusammengewachsen ...! Aber ich komme
gerne!)
Ich will jetzt nicht auf Kosten von Kollegen anderer Bundesländer Einladungen aussprechen, aber ähnliche Beispiel finden wird überall im ländlichen Raum, nicht nur im Nahbereich von Wien, sondern auch weit draußen im Waldviertel, in Kärnten und in anderen Regionen. Der Zwischenruf, es handle sich um eine Anmaßung aus der Sicht der Großstadt, hat schon etwas für sich gehabt.
Dass die Änderungen des Finanzausgleiches in verschiedene Gesetze hineinreichen und damit zu einer Sammelnovelle führen, liegt in der Natur der Sache; es ist nicht die einzige auf der heutigen Tagesordnung, wenngleich in keinem einzigen Fall ein sachfremder Zusammenhang gegeben wäre. Nicht ganz unproblematisch ist, dass wir heute sozusagen eine Sammeltagesordnung mit einer ganz großen Zahl von Gesetzesbeschlüssen haben: Es sind 35 Prozent jener Gesetzesbeschlüsse, die wir heuer in den bisherigen Sitzungen zu behandeln hatten.
Zur Unübersichtlichkeit der Rechtsordnung trägt nicht unmaßgeblich bei, dass in derselben Sitzung unter mehreren Tagesordnungspunkten ein und dasselbe Gesetz mehrfach geändert wird. In einer ganzen Reihe von Bundesgesetzen geschieht das zwei Mal. In einem Fall, nämlich der Änderung des ASVG und verwandter Gesetze, schaffen wir es, in einer Sitzung ein und dasselbe Gesetz drei Mal zu novellieren. – Das heißt, es wird dann unter drei verschiedenen Fundstellen im Bundesgesetzblatt nachzuschlagen sein.
Ich verkenne nicht, dass die elektronische
Kundmachung und das Rechtsinformationssystem des Bundes dieses Problem
weitgehend lösen, aber es ist trotzdem ein gesetzgeberischer Schönheitsfehler.
(Bundesrat Dr. Böhm: Sicher!)
Der Finanzausgleich ist in dieser Form der letzte vor dem Abschluss des Österreich-Konvents. Wenn man die auf dem Tisch liegenden Beratungsergebnisse des zuständigen Ausschusses verfolgt, kommt man zur Annahme, es wird dabei bleiben, dass wir einen Finanzausgleich in dieser Form auch in Zukunft diskutieren werden (Bundesrat Schennach: Das klingt aber nicht gut!), weil es aus Sicht des Bundes wie auch der Länder eine ganze Reihe von offenen Fragen gibt, bei denen aber offenkundig kein gemeinsamer Nenner gefunden wird.
Aus Sicht der Länder weise ich nur auf die Bestandsfestigkeit des Finanzausgleiches hin. Es wäre durchaus wünschenswert, dass er auf eine längere Dauer, auf eine größere Transparenz hin angelegt ist. – Kollege Hösele hat schon darauf hingewiesen.
Nun zu zwei Gesichtspunkten, die von Vorrednern angeführt wurden. Das eine ist der Bereich der Zusammenführung von Einnahmen-, Aufgaben- und Ausgabenverantwortung (Bundesrat Schennach: Genau!): Das klingt recht gut, aber erstaunlich ist, dass
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