Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 139

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Handzeichen. (Bundesrat Schennach: Das ist die Steuererhöhung! Jetzt müsst ihr aufpassen, die Steuererhöhung!) – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­ge­setz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz 1996, das Internationale Steuer­vergütungsgesetz, das Gebührengesetz 1957, das Konsulargebühren­gesetz 1992, das Investmentfondsgesetz 1993, das EU-Quellensteuergesetz, das EG-Amtshilfegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Mineralölsteuerge­setz 1995, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungs­gesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisations­ge­setz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Bewer­tungsgesetz 1955, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 sowie das Bundesbahngesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2004 – AbgÄG 2004) (686 d.B. und 734 d.B. sowie 7160/BR d.B. und 7184/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wolfinger. – Ich bitte um den Bericht, Herr Bundes­rat.

 


Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungs­steuer­ge­setz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfen­gesetz 1996, das Internationale Steuervergütungsgesetz, das Gebührengesetz 1957, das Konsulargebührengesetz 1992, das Investmentfondsgesetz 1993, das EU-Quel­lensteuergesetz, das EG-Amtshilfegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorgani­sations­gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Be­wertungsgesetz 1955, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 sowie das Bundesbahngesetz geändert werden.

Der Inhalt des Gesetzes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


16.54

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Abgabenänderungs­gesetz werden 20 Gesetze geändert. Auffallend ist dabei die Vielzahl von Korrekturen


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