Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 153

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Wird von der Berichterstattung noch ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

25. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (664 d.B. und 774 d.B. sowie 7188/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wir kommen nun zu Punkt 25 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Bader. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Berichterstatter Karl Bader: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die ehrenvolle Aufgabe, den Bericht des Aus­schusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden, zu erstatten.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 16. De­zember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bachner. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


17.46

Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir beraten heute die Änderung des Arbeitszeitgesetzes und das Arbeitsruhegesetz. Dies ist in Umsetzung der Arbeitsrichtlinie der Euro­päischen Union für das Bordpersonal geschehen.

Leider findet sich in der gesetzlichen Vorlage, die wir heute beraten, nicht die kom­plette Umsetzung der Richtlinie, die vorgegeben ist. Zum Beispiel sieht die Richt­linie der Europäischen Union unter anderem auch Schutzmaßnahmen bei Versetzung, bei gesundheitlichen Problemen, speziell bei Nachtarbeit und so weiter vor. Das wurde in unserer Vorlage, die wir jetzt beraten, nicht nachvollzogen.

Weiters fehlt uns – und da haben wir große Bedenken – eine gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit. Diese fehlt in der Vorlage zur Gänze. Es soll zwar das Arbeits­zeitgesetz für das fliegende Personal gelten, jedoch ohne klare Regelung der Arbeits- und Ruhezeiten. Diese Regelung soll durch bescheidmäßige Genehmigung auf Antrag des jeweiligen Luftfahrtunternehmens erfolgen. Angesichts des hohen Konkurrenz­druckes bei den Luftfahrtunternehmen, den wir alle kennen, können wir uns lebhaft vorstellen, was dies für die Beschäftigten in der Luftfahrt bedeutet. Das Luftfahrtunter­nehmen sagt, was es will, die Behörde stellt den entsprechenden Bescheid aus, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfahren dann, wann sie arbeiten und wann sie ruhen dürfen. Jegliche Mitbestimmung ist bei dieser Gesetzesvorlage ausgeschaltet.

 


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