Patentamtes zu zahlenden Gebühren und Entgelte
(Patentamtsgebührengesetz – PAG) erlassen wird (Patentrechts- und
Gebührennovelle 2004).
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht und die ausführliche Darlegung des Wortlautes des Gesetzes.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Bundesrat Schimböck.
11.16
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Patentrecht, das Anmelden von Patenten, hat in unserem Land eine lange Historie, eigentlich eine erfreuliche Historie. Geführt wird ein Patentregister seit Beginn der Zweiten Republik, und immerhin haben wir dort 430 000 Anmeldungen. – So weit, so gut.
Wie ist die aktuelle Situation? Ich möchte einen Wirtschaftsfunktionär zitieren, der zumindest aus Sicht der ÖVP-Fraktion des Wirtschaftsbundes völlig unverdächtig ist. Wirtschaftskammerpräsident Dr. Christoph Leitl hat am 10. Juli dieses Jahres in einem Interview in der Zeitung „Die Presse“ gemeint:
„Wenn ich heute die Zahl der angemeldeten Patente und bahnbrechenden Erfindungen betrachte, dann sehen wir im internationalen Vergleich einen Aufholbedarf. Ich gehe davon aus, dass es Kreativität, Fähigkeiten, Talente nach wie vor gibt, es gilt nur, sie mehr zu fordern und zu fördern. Das ist Teil einer aktiven, zukunftsorientierten wirtschaftspolitischen Strategie.“ – So weit, so gut.
Was passiert aktuell, Herr Staatssekretär? Erst kürzlich ist bekannt gegeben worden, dass von den 100 000 Patenten – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: 100 000 Patente! – der Firma Philips 3 000 ihre Wiege quasi in der Alpenrepublik haben. Als Förderung für die Entwicklung dieser Patente hat man im Jahr 2003 63 Millionen € eingesetzt, eine Förderung von 2 Prozent! – Das sind uns Erfinder, Leute, die mit Erfindungen wirtschaftlich etwas bewegen wollen, wert!
Es ist daher gar
nicht weiter verwunderlich, wenn wir hier wie auch im Ausland nicht sonderlich
punkten können. Ich zitiere gleichfalls einen Funktionär, nämlich den bayerischen
Wirtschaftsminister Wiesheu, der ebenfalls nicht meiner Fraktion angehört. Er
hat vor etwa einem Jahr anlässlich der Marketing-Kampagne der Ansiedelungsagentur
„Austrian Business Agency“ gemeint, dass eigentlich alles, was hier passiert,
in weiten Teilen nur „heiße Luft“ ist. Als Beleg dafür hat er angeführt, dass
bei uns nur etwa 150 Patente auf 1 Million Einwohner kommen; in
Bayern sind es 459. (Zwischenruf des
Bundesrates Dr. Kühnel.)
Das ist, Herr Dr. Kühnel, doch sensationell. (Bundesrat Dr. Kühnel:
Für Sie vielleicht!)
Was, Herr Staatssekretär, und somit kehre ich zurück zu unserem Antrag, was machen wir hier in diesem Land? Sie legen uns ein Gesetz vor, das die Gebühren für Patentanmeldungen um 70 Prozent hinaufschnalzt. Das muss man sich einmal vorstellen. So soll quasi die Unterstützung für Erfinder, für Leute, die im Wirtschaftsbereich etwas bewegen wollen, aussehen. Ich ersuche Sie daher schon sehr um Verständnis, Herr
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