Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 242

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Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich erstatte nun den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor. Der Antrag lautet wie folgt:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für beide Berichte. – Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. De­zember 2004 betreffend Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten samt Anlage.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. De­zember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikations­ge­setz 2003 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist ebenfalls angenommen.

42. Punkt

Entschließungsantrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Albrecht Konecny, Dr. Peter Böhm, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend die weitere Entwicklung der Ukraine zu einem demokratischen Rechtsstaat (142/A (E)-BR/2004 und 7205/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zu Punkt 42 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Höfinger. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Johann Höfinger: Geschätzte Frau Präsidentin! Herr sich verab­schiedender Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Entschließungs­antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Albrecht Konecny, Dr. Peter Böhm, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend die weitere Entwicklung der Ukraine zu einem demokratischen Rechtsstaat. (Präsidentin Haselbach übernimmt wieder den Vorsitz.)

 


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