ziertes Mitspracherecht des Bundesrates im Rahmen der so genannten dritten Säule vorschlägt, also dort, wo es um die geteilte Zuständigkeit des Bundes und der Länder für die Gesetzgebung geht. – Die Richtung stimmt also.
Was aber geschieht, wenn es unterschiedliche Positionen beim Bund und bei den Ländern gibt? Statt den Ländern über den Bundesrat ein entscheidendes Instrument im wahrsten Sinn des Wortes in die Hand zu geben, wird nach einem Vermittlungsausschuss letztlich ein Gericht zur Lösung bemüht. Aus einem politischen Verfahren wird ein rechtliches.
Mutig ist das nicht! Mutig wäre, dem Bundesrat ein breiteres Zustimmungsrecht zu geben, als dies heute der Fall ist, wenn es um den Beschluss von Steuern geht, wenn es um den Beschluss des Finanzausgleiches geht oder wenn andere, für die Länder bedeutsame rechtliche Grundlagen verändert oder neu geschaffen werden sollen.
Ich weiß, dass gerade dieser Punkt, der von
den Bundesländern auch im so genannten „Niessl‑Papier“ noch in der Schlussphase
des Österreich-Konvents eingebracht wurde, durchaus umstritten ist, aber ich
meine – im Gegensatz zu einigen zugespitzten Äußerungen in den vergangenen
Tagen –, dass Österreich mit zusätzlichen Rechten für die Regionen weder
„unregierbar“ wird, noch „dass sich alles aufhört“. Der Bund wird weder ein
„zentralistisches Imperium“ errichten, noch wird die Forderung nach mehr Föderalismus
zu einer „Entmündigung des Bundes“ führen. Nichts von dem wird wirklich eintreten! –
Deswegen ersuche ich auch: Zeigen wir Mut, schaffen wir ein breiteres, faires
Zustimmungsrecht für den österreichischen Bundesrat und damit auch für die
österreichischen Bundesländer, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Allgemeiner
Beifall.)
Mit Engagement
und Zielstrebigkeit wollen wir in den nächsten Monaten auch daran arbeiten, den
Bundesrat nicht nur durch verfassungsrechtliche Möglichkeiten, sondern auch in
der öffentlichen Wahrnehmung besser zu positionieren. Dazu wurde von der
Präsidiale unter dem Vorsitz von Präsidentin Haselbach bereits im Herbst eine
Arbeitsgruppe eingerichtet, der neben Bundesrat Professor Herwig Hösele und
Bundesrat Stefan Schennach auch ich angehöre. Gemeinsam mit Kolleginnen und
Kollegen im Haus und gemeinsam mit Studierenden in Graz und in Wien versuchen
wir, die Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern.
Umso mehr freut
es mich, dass ich heute gleich mehrere Kolleginnen und Kollegen von Medien, vom
Fernsehen, vom Radio, von der APA, von Printmedien, hier im Hohen Haus begrüßen
darf. Glauben Sie mir, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Sie sind nicht nur
heute, sondern Sie sind immer bei uns im Bundesrat willkommen! (Allgemeiner
Beifall.)
Ein weiteres, wichtiges Thema in den nächsten Monaten stellen die Überlegungen dar, wie das österreichische Parlament und insbesondere auch der Bundesrat verstärkt in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken können. Es ist dies gerade in einem Jahr, in dem wir unsere mittlerweile zehnjährige Mitgliedschaft in der Europäischen Union als richtig und wichtig betonen, ein gutes Signal, welches besagt: Holen wir Brüssel näher zu uns heran, bauen wir Distanzen ab und Möglichkeiten zur Mitwirkung in einem neuen Europa aus. Diskutieren wir noch breiter über europäische Themen und tragen wir damit zu einem bürgernahen Europa bei! Gelingt uns das, dann werden letztlich alle in diesem Land profitieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich mir die Antrittsreden meiner acht Vorgängerinnen und Vorgänger durchgelesen habe, hat mich sehr vieles beeindruckt. Da ist viel Gescheites gesagt und viel an Lebenserfahrung weitergegeben worden. Gefallen hat mir auch sehr, dass Präsident Hans Ager seinen Vorsitz speziell den Be-
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite