Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 97

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und als Bürger des ländlichen Raums – ist meiner Meinung nach ein bisschen zu wenig.

Ich gebe jetzt ein paar Meinungen preis, die nicht unmittelbar mit dem Konvent zu­sammenhängen, die aber letzten Endes ausschlaggebend dafür sind, was wir für die Bürgerinnen und Bürger tun können und was nicht.

Der Föderalismus umfasst meiner Meinung nach Bund, Länder, Gemeinden bis hin zum Bürger. – Das muss unsere Zielsetzung sein, die wir jedem Österreicher schuldig sind.

Im Ausschuss X des Österreich-Konvents, Finanzverfassung, sollte geregelt werden, wie Bund, Länder, Gemeinden verantwortungsvoll zu ordnen sind. Verantwortung heißt aber auch Ausgewogenheit zwischen den Finanzen der Bundeshauptstadt und deren Bürger, den Finanzen der Landeshauptstädte, der kleineren Städte, der Großgemein­den und der kleinen Gemeinden mit großer ländlicher Struktur.

Offen für eine Gerechtigkeit für mehr als 50 Prozent der Österreicher, die in kleinen Gemeinden in ländlicher Struktur leben, sind drei Schwerpunkte: der abgestufte Be­völkerungsschlüssel in der Verantwortung, wie wir sie uns vorstellen, Aufteilung der Kommunalsteuer zwischen jenen Gemeinden, die Arbeitergeber-Gemeinden sind, und reinen Wohnsitzgemeinden, und Entlastung der betroffenen Bevölkerung in der gesam­ten ländlichen Struktur.

Ich spreche jetzt nur über die Regelungen den „ländlichen Weg“ betreffend. Es kann nicht sein, dass in Österreich so wie jene Menschen, die in den ländlichen Regionen leben, die ganzjährig dort wohnen, die von dort weg zu ihren Arbeitsplätzen pendeln, auch die Bauern, die dort wohnen, bis zu 20 Prozent die Wegerhaltung, den Winter­dienst und so weiter mit finanzieren müssen. So darf das in Österreich nicht gehand­habt werden! – Das ist ein Teil.

Das Nächste: die Kommunalsteuer; ich habe es bereits erwähnt, die Kommunalsteuer ist wirklich sehr interessant. Ich bin langjähriger Bürgermeister einer Gemeinde, die nicht das Glück hat, viele Arbeitsplätze zu haben. Unsere Pendler allerdings haben das Glück, 20, 25 Kilometer weiter gute Arbeitsplätze zu finden. Nur, Herr Landeshaupt­mann: Die Kommunalsteuer für meine Wohnsitzgemeinde wird nicht anteilsmäßig vorgeschrieben, sondern muss ebenso zu 100 Prozent aufgebracht werden wie dort, wo es genug Arbeitsplätze gibt. Das mag zum Teil gerechtfertigt sein, aber wir sollten uns doch Gedanken machen, wie wir das ausgewogen verteilen können.

Es gibt Gemeinden und Regionen, wo bis zu 17 Prozent abwandern; nicht nur bei uns in Kärnten, das gibt es österreichweit. Wir werden nicht mehr allzu lange darauf warten müssen, dass wir uns alle verstärkt für den ländlichen Raum einsetzen müssen. Wir bemühen uns um den Ballungsraum, das ist wichtig, aber im ländlichen Raum gibt es viele Menschen, die dort angestammt sind, die dort bleiben wollen, die mit ihren Fami­lien dort leben wollen, was aber bereits heute zu Problemen führt. – Ich möchte Sie bitten, Herr Landeshauptmann, daran mitzuwirken, dass sich diese Situation ändert.

Noch einmal zum abgestuften Bevölkerungsschlüssel. Im Jahre 1948 – ein abgestufter Bevölkerungsschlüssel völlig berechtigt! Die Städte waren bombardiert, die Städte wa­ren zerstört, es war nichts in Ordnung. Aber im Jahr 2005, Herr Landeshauptmann und Vorsitzender der Landeshauptleute-Konferenz, ist es für mich fast unverantwortlich, dass man diesen abgestuften Bevölkerungsschlüssel politisch weiter aufrechterhält.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Österreich in Zukunft zu verantworten sein wird, dass es „unterschiedliche“ Bürger gibt. Meiner Überzeugung nach ist jener in Litschau, in der nördlichsten Gemeinde in Österreich, und jener in Ferlach, in der süd­lichsten Stadt in Kärnten, oder auch jener im Bregenzerwald oder in Wien gleich viel


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