Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 109

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tun könnten. Das sind Kleinigkeiten, Freunde, das wissen Sie genau. Ich bin der Meinung, man sollte aufhören mit den ganzen Weltuntergangsszenarien, die da immer entwickelt werden, weil es einfach notwendig ist, auf diese Dinge einzugehen, weil man es einfach nicht ändern kann, dass die Leute älter werden. Es ist auch, wie ich bereits gesagt habe, gut und richtig so. In der Medizin wird ja Tag und Nacht geforscht; unser Gesundheitssystem ist das beste auf der Welt, das Resultat ist dann halt eben entsprechend.

Die Änderung von einem Einsäulen- zu einem Dreisäulenmodell hat die Attraktivität und die Funktionsfähigkeit des Pensionskassensystems entscheidend gestärkt. Dies­bezüglich sind wir einander auch schon in die Haare, in die Wolle geraten, aber es ist auch so. Die erste Säule mit dem Umlageverfahren als Basis – verstärkt mit der Pensi­onsversicherungsreform 2003 sowie der Pensionsharmonisierung 2004 – ist insgesamt eine gute Grundlage. Das kann man drehen und wenden, wie man will. Wenn gewisse Dinge drinnen sind, die euch nicht gefallen, dann bleibt euch das eben unbenommen. Aber letztendlich sollten wir alle, wie ich meine, schauen, wie wir die Pensionen insge­samt sichern können.

Bei der zweiten Säule mit der Abfertigung Neu gibt es derzeit 1,3 Millionen Anspruchs­berechtigte. Sie haben da die Wahlmöglichkeit: Pensionskasse oder Versicherungsleis­tung mit einem gesunden Wettbewerb verschiedener Produkte.

Bei der dritten Säule, liebe Freunde, der Zukunftsvorsorge gibt es derzeit schon rund 460 000 Menschen – und ihre Zahl wird ständig größer –, die sich zusätzlich Gedanken über eine private Vorsorge machen. Und das ist auch in Ordnung.

Das heißt, diese Reform der Bundesregierung greift, hat Zukunft und sichert die Pensi­onen der Österreicherinnen und Österreicher. Weiters geht es um eine Anpassung von EU-Richtlinien – das wissen wir auch –, um mehr Kontrollrechte, um mehr Transparenz und um mehr Rechte für die Anleger.

Noch ein Beispiel darf ich Ihnen bringen; ich mache das nur, damit wir dieses Thema vielleicht doch irgendwann einmal zu einem guten Abschluss bringen können: 1970 trat man mit 16 bis 17 Jahren ins Berufsleben ein und ging mit etwa 61 bis 62 Jahren in Pension. 2004, also jetzt, erfolgt der Eintritt ins Berufsleben mit etwa 22 Jahren, weil in vermehrtem Maße höhere Schulen besucht werden, was sonst wieder ein Vorteil ist, und geht dann im Durchschnitt mit etwa 59 Jahren in Pension. Wie ich vorhin schon gesagt habe, kann dann jemand auf Grund unseres guten Gesundheitssystems, der Forschung und des Segens der Medizin etwa 20 bis 22 Jahre in Pension sein. Da, glaube ich, braucht man keinen Computer mehr, um das auszurechnen, das kann man im Kopf tun. Wer ein bisschen Kopfrechnen beherrscht, der wird die Notwendigkeit dieser Reform besser verstehen.

Wenn Sie heute ein wenig einsichtiger sind, was das Thema Pensionssicherung be­trifft – zumindest war dies im Nationalrat so, ich habe das mit Wohlwollen festgestellt –, dann freut mich das. Ich möchte aber doch daran erinnern, dass Sie uns hier in letzter Zeit ganz schön drangsaliert haben. (Bundesrätin Bachner: Mit Recht!) – Das sagen Sie. Ihren Ausspruch von der „sozialen Kälte“ habe ich noch in schlechter Erinnerung. (Bundesrätin Bachner: Nicht herausfordern, wir können es uns noch überlegen! – Zwischenruf des Bundesrates Gruber.)

Wenn einer nach dem anderen einen Zwischenruf macht, kann ich ihn verstehen. Wenn drei schreien, kann ich nichts verstehen. (Bundesrat Gruber: Wenn du noch lange so weiterredest, überlegen wir es uns!) Ja, dann müsst ihr aber eine Alternative zur Überlegung stellen. (Bundesrätin Bachner: Die hätten wir!)

 


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