Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 111

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du verzeihst mir, dass ich ein paar Punkte anführe, die meiner Meinung nach nicht so gelungen sind.

Wir stimmen zu; ja, das ist richtig. Insgesamt gesehen – und das gebe ich auch zu – geht es beim vorliegenden Gesetzesbeschluss um eine Verbesserung für die Anleger, und das ist, glaube ich, eine ganz wichtige Sache, wobei man natürlich über das Säu­lenmodell trefflich streiten könnte. Wenn man eine entsprechende Grundpension hat und der Staat auch entsprechend dafür sorgt, auch wenn die Leute älter werden, dann braucht man diese Säulen nicht. Es ist ja so, dass sich eine Vorsorge nach diesem Säulenmodell nur 10 bis 15 Prozent leisten können. Bei Schaffung des ASVG war von Drittelteilung die Rede, aber davon sind wir heute weit entfernt, was die Anteile des Staates betrifft.

Meine Damen und Herren! Beim vorliegenden Gesetzesbeschluss geht es zunächst einmal auch um den österreichischen Kapitalmarkt, der zwar entsprechend gestiegen ist, aber wenn man sich die einzelnen Titel an der Wiener Börse anschaut, dann sieht man natürlich schon, dass das alles ein bisschen weniger geworden ist. Wir haben jetzt noch, glaube ich, 90 oder 91 Titel von vorher 100. Das ist auch nicht mehr diese Viel­falt, die es einmal gab, obwohl – das gebe ich schon zu – kräftige Titel dabei sind. Das stimmt.

Da geht es um die Mindestrücklage, die zum Beispiel der KöSt unterliegt. Das heißt also, Sie, Herr Staatssekretär, nehmen da auch wieder Geld weg. Jetzt ist das Trink­geld weggefallen, jetzt nehmen Sie es halt dann bei der Mindestrücklage. Vielleicht bringt das sogar mehr, ich weiß es nicht. Ich kann mir das so nicht ausrechnen, weil mir die diesbezüglichen Zahlen fehlen.

Da geht es auch um strukturelle Veränderungen in den Pensionskassen. Diese sind mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss nicht angegangen worden. Das wäre jetzt eine Möglichkeit gewesen. Die Mindestbetragssicherung verursacht deutlich höhere Kosten und wird dann, wenn es extreme Kursschwankungen gibt, wiederum zu größe­ren Problemen führen.

Wir haben heute schon gehört, etwa 400 000 Menschen sind in den Pensionskassen. Das sind so um die 10 bis 14 Prozent der Bevölkerung. Das heißt, dass sich das nur ein gewisser Teil der Bevölkerung leisten kann, dieses Dreisäulenmodell funktioniert also nicht für alle. Es ist die erste Säule noch da, nämlich der Staat, der wesentlich schwächer geworden ist mit seinen Leistungen. Dann ist die betriebliche Abfertigung da für den gesamten Bereich. Okay.

Bei der dritten Säule wird es dann schon dünn. Die dritte Säule leisten sich jene, die mehr verdienen im Leben, weil es nicht anders sein kann, denn wenn ich das Geld nicht habe, dann kann ich mir die dritte Säule einfach nicht leisten. Das wird nicht anders. Das wird Kollege Ager wissen. Der wird wissen, was die Leute in seinem Be­trieb verdienen und ob sich die dann auch die dritte Säule leisten können. Ich schaue mir auch das Einkommen der Leute in meinem Betrieb an und frage mich, ob sie sich neben der Familie auch noch die dritte Säule leisten können.

Letztendlich kommt es darauf an, dass sich der Kapitalmarkt entsprechend entwickelt – und das nicht auf ein, zwei Jahre, sondern über einen Zeitraum von 20, 30 Jahren hin­durch. Genau dort liegt nämlich die Gefahr. Wir alle wissen, dass Bundesregierungen – egal, welche Farbe sie haben – diese Sachen immer sehr positiv sehen, und es hat sich schon in letzter Zeit gezeigt, dass das nicht ganz so ist. Sie haben vor zwei Jahren beim Budgetbegleitgesetz 2003 kräftig zugelangt und haben 400 000 Anwärter in den Pensionskassen eigentlich, kann man sagen, „enteignet“. Irgendwer hätte da etwas zahlen müssen, und da nichts gezahlt worden ist, hat man den Anwärtern das einfach weggenommen. Genau so ist es gewesen.

 


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