Berichterstatter Karl Bader: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich bringe die Berichte zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 5. Die Berichte liegen allen Bundesrätinnen und Bundesräten in schriftlicher Form vor, ich darf mich daher in allen fünf Punkten auf die Antragstellung für die Beschlussfassung beschränken.
Zum Tagesordnungspunkt 1: Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 15. März 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Tagesordnungspunkt 2: Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 15. März 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Für den Tagesordnungspunkt 3 gilt gleichermaßen der Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Zum Tagesordnungspunkt 4 stelle ich folgenden Antrag:
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 15. März 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, erstens gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, zweitens dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen sowie drittens den in Artikel 1, 2, 3, 10 und 11 enthaltenen verfassungsändernden Bestimmungen gemäß Artikel 50 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Schließlich komme ich zum Bericht über den Tagesordnungspunkt 5:
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 15. März 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, erstens gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, sowie zweitens dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Präsident Mag. Georg Pehm: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.
12.00
Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Wenn wir heute das Grenzgänger- und Praktikanten-Abkommen beschließen, so bin ich überzeugt davon, dass das ein wichtiger europäischer und nachbarschaftlicher Schritt ist. Es ist jetzt elf Jahre her, dass Österreich der Europäischen Union beigetreten ist, und wir können bald den ersten Jahrestag feiern, dass wir die Erweiterung der EU um einige unserer Nachbarstaaten miterleben durften. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
Bereits am 24. August 2001 wurde das Grenzgänger- und Praktikanten-Abkommen mit der Tschechischen Republik unterzeichnet. Es konnte aber in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr behandelt werden. Bei einem Treffen unseres Präsidenten Weiss mit dem tschechischen Senatspräsidenten im Jahre 2004 wurde dieses Abkommen neuerlich ins Gespräch gebracht, und heute können wir es Gott sei Dank auf der Tagesordnung vorfinden.
Österreich hatte bis zum EU-Beitritt mit zahlreichen Staaten vergleichbare Abkommen, so zum Beispiel mit Ungarn seit dem Jahre 1988, in Anwendung. Wir alle wissen, dass der Arbeitsmarkt ein sehr sensibler Bereich ist, vor allem im Grenzgebiet. Schauen wir
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