Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 57

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nung und die Meinung meiner Fraktion ebenfalls geteilt wird und somit diesen Ände­rungsvorhaben eine Absage erteilt wird.

Geschätzter Herr Minister! Überall in den einschlägigen Gesetzen und ganz besonders im Tiroler Raumordnungsgesetz wird speziell darauf hingewiesen, dass eine Anlassge­setzgebung verboten ist. In diesem besonderen Fall der Änderung des UVP-Gesetzes liegt diese Anlassgesetzgebung aber klar auf der Hand. Man muss hier etwas reparie­ren. Neben diesen Fakten – geschätzte Damen und Herren, ich glaube, Sie sehen es so wie ich – wird der großzügige Föderalismusgedanke mit Füßen getreten, wenn nämlich eine Verschlechterung für die Bürger und die Betroffenen erfolgt und die Verantwortung vom Bund auf die Länder übertragen und somit verschoben wird. Diese Vorstellung von Föderalismus, noch dazu wenn diese Änderung, wie ich eingangs erwähnt habe, faktisch in allen Punkten EU-rechtswidrig ist, kann von mir als Vertreter des Bundeslandes Tirol nur mit einem geschätzten „Danke“ quittiert werden.

Meine Damen und Herren! Solange wir im Land Tirol die politische Verantwortung für die Umweltbelange tragen und dafür zuständig sind, wird eine Änderung in diese Rich­tung in Tirol schon im Interesse unserer Bevölkerung und meiner Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht stattfinden. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn diese durchwach­sene Diskussion in allen politischen Parteien stattfindet, dann ist es unsere demokra­tische Pflicht, darauf einzugehen und diesen Umweltverschlechterungen eine Absage zu erteilen. Setzen wir also hier in diesem Bundesrat heute ein Zeichen! – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Dr. Lichtenecker.)

13.35


Präsident Mag. Georg Pehm: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Tief­nig. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


13.35.39

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wenn ich so einleiten darf, es ist eine Ge­meinheit der Natur, dass man die Fehler bei den anderen sucht und die eigenen nicht einmal im Nachhinein erkennt. Der Herr Minister hat dieses Gesetz ja ausführlich er­klärt. Ich möchte nur wiederholen, was Kollege Weilharter gesagt hat: Österreich ist ein Umweltmusterland. Ich glaube, das wird es auch in Zukunft mit diesem Gesetz sein.

Es ist nicht so, wie Sie behaupten, nämlich dass die Umweltorganisationen keine Mit­sprache mehr hätten. Und das Gesetz ist EU- und verfassungskonform. Ich denke, das Allerwichtigste an diesem Gesetz ist, dass es EU- und verfassungskonform ist.

Ich wundere mich überhaupt, dass Salzburger SPÖ-Abgeordnete gegen dieses neue Gesetz sind. Wenn man sieht, dass wir kurz vor einer Fußball-Europameisterschaft stehen (Bundesrat Gruber: Wir haben schon ein Stadion!), das Stadion erweitert wer­den soll (Bundesrat Gruber: Erweitern tun wir es auch! Kein Problem!) und eventuell Olympische Spiele in Salzburg anstehen, so würde ein Riesenproblem auftreten, wenn man diese Rückwidmung wieder einer UVP unterziehen müsste, um dann wieder eine UVP genehmigt zu bekommen, um eine Ausweitung der Sportstätten zu erreichen.

Ich finde es auch vermessen, jetzt so einen Wahlkampf in der Steiermark zu führen, wie es damals die SPÖ in Oberösterreich gegenüber unserem Dr. Josef Pühringer bezüglich der Voest-Debatte getan hat (Bundesrat Kraml: Aber geh! – Zwischenruf der Bundesrätin Dr. Lichtenecker), wo der Bevölkerung in Oberösterreich vor Augen geführt werden sollte – was dort durch die SPÖ mit dezidierten und aktionistischen Lügenattacken so hingestellt worden ist (Zwischenrufe bei der SPÖ, darunter: „Lü­gen“!) –, dass Arbeitsplätze durch die Voest-Privatisierung vernichtet würden. Das war


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