Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 94

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(Bundesrat Ing. Einwallner: Es geht vor allem um die Übernahme von Haftungen!) Es kann nicht sein, Herr Kollege, dass zwei bis drei Monate des Wartens auf die Förderzusage beziehungsweise auf die Auszahlung der Förderung entscheidend sind für eine Betriebsgründung. Ich meine, dann ist die Eigenkapitalausstattung ohnehin zu gering und das Betriebsziel vorweg schon verfehlt. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Einwallner.)

Meine Damen und Herren! Ich bin der Bundesregierung sehr dankbar dafür, dass sie einer Entschließung des Bundesrates gefolgt ist und wir heute einen Bericht betreffend die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen vorliegen haben.

Aus diesem Bericht geht hervor, dass die BÜRGES Förderungsbank und die Finan­zierungsgarantie-Gesellschaft zusammengeführt wurden und in enger Verschränkung mit dem ERP-Fonds arbeiten. Dies führt zu einer rascheren und effizienteren Leistung der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft. Das steht als Ziel und auch als Tatsache außer Zweifel.

Damit werden erstens die Beratungen viel kompetenter und präziser – man könnte ganz salopp sagen, in den Beratungen wird endlich mit einer Zunge gesprochen, weil sich der Förderungswerber, der Konsenswerber an eine Stelle wenden kann und dort die definitive und konkrete Auskunft bekommt. Meine Damen und Herren! Das ist im Informationsbereich sicher eine Verbesserung.

Zweiter Punkt – das geht auch aus dem Bericht hervor –: Kredite und die Übernahme von Haftungen unterliegen nunmehr einer einheitlichen Beurteilung. Meine Damen und Herren! Gerade diese einheitliche Beurteilung ist sehr wesentlich und wichtig, weil es dadurch zu einer Gleichbehandlung der Förderungswerber kommt. Das ist durchaus positiv.

Meine Damen und Herren! Gerade im Hinblick auf die standortgebundenen Unter­nehmen ist es sehr wichtig, dass sie jetzt gleich behandelt werden bei Krediten und der Übernahme von Haftungen.

Dritter Punkt: Die Garantien und Haftungen unterliegen jetzt einer einheitlichen Norm und Gewichtung. Das heißt, die Sicherheiten, die geprüft werden, die Bonitäts­prüfungs­ergebnisse werden gleich bewertet. Das ist auch sehr positiv.

Meine Damen und Herren! Das ist wichtig, weil damit für kleine und mittlere Unter­nehmen – egal, ob in Vorarlberg, im Burgenland, wo auch immer – Chancengleichheit herrscht. Das ist für kleine und mittlere Unternehmen wichtig und gut, weil diese meistens an den Standort gebunden sind.

In Summe könnte man sagen: Das Ergebnis – ich habe nur drei Punkte davon ge­nannt – kann sich sehen lassen. Erstens wurden in drei Jahren 3 Milliarden € mobi­lisiert – das ist ein gewaltiges Investitionsvolumen, das muss uns bewusst sein. Dazu kann man gratulieren, und davor sollte man Respekt haben, Herr Kollege.

Zweiter Punkt: Der Arbeitsmarkt wurde dadurch massiv in Bewegung gebracht, rund 90 000 Arbeitsplätze mehr geschaffen – darauf sollten wir alle stolz sein, meine Damen und Herren.

Dritter Punkt – nicht zu vergessen –: Die Fördermittel fließen beinahe zur Gänze, rund 99 Prozent, in diese Betriebsgründungen. Das, meine Damen und Herren, ist auch hervorragend und sollte eigentlich den Applaus aller verdienen.

Der einzige Wermutstropfen – es sei mir gestattet, auch das anzumerken – ist, dass der vorliegende Bericht kein selbständiger Bericht der Regierung ist – das ist die Be­scheidenheit unserer Bundesregierung –, sondern durch die gesetzgebenden Körper­schaften gefordert und verlangt wurde.

 


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