Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 127

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

sehr strenge Regelungen hat. Aber diese strengen Regelungen – und das ist jetzt irgendwie eine perverse Situation – gibt es beim schweren Gerät, bei den schweren Waffen nicht, weil das Außenhandelsgesetz jetzt wesentlich klarer und fortschrittlicher diese Sache regelt und das Kriegsmaterialgesetz hier eigentlich einen Nachziehbedarf hat.

Während man von der Logik her eigentlich sagen müsste, schwere Waffen regle ich noch strenger, ist es jetzt so, dass gerade im Dual-Use-Bereich und bei den leichteren Waffen eine strengere Regelung gegeben ist. Deshalb unser Appell hier, das Kriegs­materialgesetz diesem Außenhandelsgesetz nachzuziehen.

Jener Punkt, den Kollege Einwallner noch angesprochen hat, ist tatsächlich unklar, nämlich – das, was Sie mit Software, glaube ich, bezeichnet haben –: Wie ist das jetzt mit militärtechnischem Wissen, mit dem Export militärtechnischen Wissens bezie­hungsweise dem Transfer dieses Wissens? Das ist nicht so klar geregelt. Aber in dem Fall ist das Glas halb voll, und wir fordern, mit dem Kriegsmaterialgesetz nachzuzie­hen. Das ist nicht die Sache des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, son­dern das ist an die Adresse des Innenministeriums gerichtet. Aber dieses Außen­handelsgesetz ist eine sehr, sehr gute Verbesserung, deshalb stimmen wir zu. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP. )

20.50


Präsident Mag. Georg Pehm: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Barten­stein. – Bitte.

 


20.50.05

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Wenn kurz vor meiner ersten Wort­meldung Herr Bundesrat Schennach zu einer Gesetzesvorlage von uns sagt – und das ist keine einfache, diese ist technisch sehr komplex –, das ist eine „sehr, sehr gute Verbesserung“ – ich zitiere Sie wörtlich –, so freut mich das.

Glas halb voll/halb leer – ich habe mir das noch einmal angeschaut; ich habe es im Nationalratsausschuss auch schon argumentiert: Es ist jedenfalls in den Definitionen unter § 1 Abs. 2, und zwar unter Technologie, auch technisches Wissen angeführt. Technische Unterstützung ist dann noch einmal in § 1 Abs. 13 in den Definitionen ent­halten. Also dass das Gesetz das auch umfasst, davon gehen meine Leute und ich aus.

Es ist mehrfach gesagt worden, auch seitens der Opposition, dass das Kriegsmaterial­gesetz novelliert gehört. Sei’s drum: Wir haben uns verständlicherweise – ich hoffe es – darauf beschränkt, nur dort, natürlich im Einvernehmen mit dem BMI, eine Novel­lierung herbeizuführen, wo wir eine solche für das Außenhandelsgesetz brauchen. Alles andere ist – Sie haben das ja auch gesagt, Herr Bundesrat Schennach – Sache des Innenressorts, jedenfalls was die Ressortzuständigkeit anlangt.

Ich glaube, mehr ist dazu nicht zu sagen. Zur Frage Kontrolle des BMWA hat Bundes­rat Dernoscheg schon sehr gut Stellung genommen; dem ist wenig hinzuzufügen. – Ich bedanke mich für die Erteilung des Wortes, Herr Präsident. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

20.52


Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite