Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 137

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In der vorliegenden Novelle zum Sozialrecht findet sich eine Reihe von Punkten, die auch wir positiv bewerten und denen wir eigentlich zustimmen könnten, nur sind diese Punkte leider mit vielen anderen Punkten, denen wir nicht zustimmen können, zu einem Gesetz zusammengefasst. Das führt halt in unserer letztendlichen Entschei­dung dazu, dass wir, obwohl es da durchaus positive Punkte gibt, die gesamte Geset­zesvorlage leider nicht annehmen können. (Bundesrat Bieringer: Nicht dafür und nicht dagegen ...!) – Das ist jetzt etwas undifferenziert von Ihrer Seite, meinen Sie nicht? (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Bieringer.)

Ich sagte – hören Sie mir bitte zu! –, es gibt Punkte, die wir für gut halten, es gibt darin aber auch Punkte, die schlecht sind. Wenn das getrennt in verschiedenen Gesetzen gemacht worden wäre, wäre dem leichter zuzustimmen, eben was die positiven Punkte anlangt. Dem ist aber leider nicht so, und wir können hiezu auch keine getrennte Abstimmung machen, daher: Das Gesamtergebnis ist eines, das wir nicht annehmen können.

Als positiv bewerten wir zum Beispiel auch das, was Frau Bundesrätin Zwazl hier bereits angesprochen hat, nämlich die Möglichkeit der Unfallversicherung für Schüle­rinnen und Schüler, auch Tage der außerschulischen, individuellen Berufsorientierung. Diese Schnuppertage gibt es. Die sind zwar eine Form von Gratisarbeit (Bundesrätin Zwazl: Gratisarbeit?! Also bitte!), stellen aber auch einen Erfahrungsgewinn für Schü­lerinnen und Schüler dar. Da braucht es auf jeden Fall einen Versicherungsschutz; einen solchen gab es aber bisher nicht. Das ist ein Problem, das hiemit beseitigt wird. (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer.)

Herr Bieringer, ich habe gerade gesagt, dass es gut ist, dass das jetzt beseitigt wurde, dass es hiefür keine Versicherung gab. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Bieringer.) Sie müssen zuhören, wenn ich etwas lobe! (Bundesrätin Zwazl: Aber Schnuppertage sind keine Gratisarbeit! Bitte seien Sie so gut und verwenden Sie nicht diesen Ausdruck, weil das finde ich diskriminierend!) – Ich diskriminiere damit nieman­den!

Ein weiterer Punkt, der zumindest für die davon betroffenen Personen positiv ist, sind die rückwirkenden Änderungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz. Dass es da rückwirkende Verbesserungen gibt, ist ja geradezu unüblich, denn normalerweise gibt es immer nur rückwirkende Verschlechterungen.

Jetzt können sich zwar die Bäuerinnen und Bauern darüber freuen, dass ihre Lobby im Ministerium offenbar sehr viel erreicht hat und es ein offenes Ohr für diese Gruppe dort gibt, nur hat leider der Großteil der Bevölkerung davon nichts. Für den Großteil der Be­völkerung, die nicht Bäuerinnen und Bauern sind, wäre es auch manchmal sehr wich­tig, dass das Ministerium etwas genauer hinhört, was denn deren Bedürfnisse wären. In diesem Punkt wird also leider mit zweierlei Maß gemessen. Auch wenn es für die Betroffenen durchaus etwas Gutes ist: Ich würde mir wünschen, dass eben nicht nur eine Bevölkerungsgruppe mit positiven Regelungen bedacht wird, sondern dass das auf alle ausgeweitet wird.

Positiv ist auch – jetzt sind wir schon beim dritten positiven Punkt –, dass ein Redakti­onsfehler beseitigt wird, der dazu geführt hat, dass Frauen, die zwischen dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes und dem Anspruch für das nächste Kinderbetreuungsgeld kurzfristig gearbeitet haben, deshalb dann nur ein minimales Wochengeld erhalten haben. – Das wird jetzt repariert. Unserer Meinung nach hätten allerdings alle Frauen, die eventuell davon betroffen waren, weil der Abstand zwischen den beiden Bezügen des Kinderbetreuungsgeldes bis zu sieben Monate betragen hat, per Brief darüber informiert werden sollen, dass sie jetzt die Möglichkeit haben, sich ihren Anspruch auf das Wochengeld neu berechnen zu lassen. Es lässt sich durchaus feststellen, wie viele


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