Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 108

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österreich: Eine neue Arbeitsstiftung soll Jobaussichten verbessern. „Job 2000“ wird das Ganze genannt. Niederösterreich hat knapp 4 000 Arbeitslose, die behindert sind, insgesamt 31 000.

Wir wissen natürlich, dass Behinderte einem besonderen Kündigungsschutz unter­liegen. Das ist auch richtig so. Das schreckt aber natürlich die Unternehmer in einer gewissen Form ab, Mitarbeiter mit psychischem und physischem Handicap einzu­stellen. Eine neue Arbeitsstiftung soll Firmen diese Berührungsängste nehmen.

Das AMS und die Wirtschaftskammer Niederösterreich wollen dem Ganzen mit einem besonderen Projekt entgegenkommen. Um Unternehmungen von diesen Bestimmun­gen zu befreien, besteht ab sofort die Möglichkeit, Behinderte sozusagen zu leasen, wie es auch Leasingarbeiter gibt. Anfallende Lohnkosten trägt die Firma. Das Risiko liegt beim AMS.

Die Behinderten werden von dieser Initiative „Job 2000“ beschäftigt. Dieser Verein verleiht die Arbeitskräfte an eine entsprechende Firma. Wenn die Arbeitskraft nicht den Vorstellungen entspricht, geht sie wieder zurück zum Verein. In diesem Falle gibt der Verein den Behinderten maximal für ein Jahr Arbeit. Während dieser Zeit ist das AMS um eine anderweitige Jobvermittlung bemüht.

Ziel ist es aber, dass der Behinderte den Anforderungen entspricht und dann in ein ordentliches Beschäftigungsverhältnis übernommen wird. Eine vorbildliche Initiative des AMS mit der Wirtschaftskammer Niederösterreich. Daher darf ich Frau Bundesrätin und Präsidentin der Wirtschaftskammer Niederösterreich Zwazl recht herzlich zu diesem Projekt gratulieren. Vorbildlich! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie der Bundesrätin Bachner.)

Es stehen in diesem Zusammenhang noch intensive Verhandlungen mit den Ländern bevor, denn jedes Bundesland hat bekanntlich seine eigene Bauordnung. Für Vorarl­berg – so denke ich – können wir schon heute einer allfälligen 15a-Vereinbarung unsere Zustimmung geben, denn Behindertenarbeit soll in ganz Österreich den gleichen Stellenwert haben.

In diesem Behindertengleichstellungsgesetz findet sich auch der Behindertenanwalt wieder – von Ihnen angesprochen, liebe Kollegin –, der weisungsfrei – ich denke, das ist wirklich nicht mehr Anlass zur Diskussion, das ist zementiert – seine Tätigkeit aufnehmen und durchführen kann und somit auch in alle Schlichtungsverfahren involviert und selbstverständlich mit Sitz und Stimme im Bundesbehindertenbeirat vertreten ist.

Dieser Bundesbehindertenbeirat soll lieber zwei Mal tagen – das wird am Beginn so sein –, als überhaupt nicht tagen! Das möchte ich hier in aller Form anfügen. Ich denke, die Diskussion ist ausreichend geführt und wird auch dementsprechend umgesetzt werden.

Die bisherige Bilanz unserer Regierung in Hinsicht darauf, dass die Anliegen behin­derter Menschen in Österreich in guten Händen sind, haben wir – so denke ich – ausdrücklich bestätigt. Mit konkreten Maßnahmen und Verbesserungen stellen wir sicher, dass die Lebensqualität auch benachteiligter Gruppen unserer Gesellschaft gehoben und Barrieren im Alltag abgebaut werden. Wir werden auch in Zukunft dafür arbeiten, dass die Integration und Gleichstellung behinderter Menschen ausgebaut und somit die Chancengleichheit verbessert wird.

Der österreichische Weg der Gleichbehandlung und Antidiskriminierung geht mit dem Behindertengleichstellungsgesetz weit über die EU-Richtlinien hinaus. Es ist ein guter Beginn, und ich darf mich bei den Verantwortlichen des Sozialministeriums, Frau Bundesministerin Haubner und Herrn Staatssekretär Sigi Dolinschek, für ein


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