Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 119

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15.40.3211. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen und das Mineralrohstoffgesetz geändert werden (Gewerberechtsnovelle 2005) (971 d.B. und 1052 d.B. sowie 7327/BR d.B. und 7346/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mayer. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


15.40.45

Berichterstatter Edgar Mayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen und das Mineralrohstoffgesetz geändert werden (Gewerberechtsnovelle 2005).

Der Bericht liegt Ihnen in Schriftform vor. Ich komme deshalb gleich zum Antrag.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke sehr. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.41.44

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass es zu Beginn der Debatte notwendig ist – und das ist mir wichtig –, zu betonen, dass wir Sozialdemokraten alle wirtschaftspolitischen und ordnungspolitischen Maßnahmen unterstützen, die das Investieren der Wirtschaft erleichtern und so auch zu mehr Beschäftigung führen. Diese vorliegende Gewerberechtsnovelle sehen wir aber sehr differenziert.

Da geht es zum einen um die notwendige Umsetzung der EU-Richtlinien. Bei der Um­setzung der Öffentlichkeitsrichtlinie sind wir mit dem Entwurf vollkommen einver­standen, auch das erweiterte Betätigungsfeld der gewerblichen Buchhalter begrüßen wir. Da sind wir einverstanden, dass es so umgesetzt und gelöst wird. Wir unterstützen auch generell die Ausdehnung der Anwendungsbereiche für das vereinfachte Geneh­migungsverfahren. Viele Projekte können dadurch aus meiner Sicht rascher, effizienter und besser umgesetzt werden. Das ist sicherlich im Interesse der Wirtschaft und erhöht auch die Verfahrensökonomie. Das halte ich für sehr wichtig, da sind wirkliche Verbesserungen vorhanden und gegeben.

Es gibt aber auch Punkte, die wir in dieser Form ablehnen und denen wir nicht zustimmen können. Wir lehnen zum Beispiel den Art. I Z 20 ab, weil wir der Meinung sind, dass die Erhöhung der Grenzwerte der Objekte von 300 auf 800 Quadratmeter nicht angemessen ist. Gerade bei vielen Projekten im innerstädtischen, urbanen Bereich entsteht aus unserer Sicht ein zu großes Ungleichgewicht zwischen den Inter­essen der Wirtschaft und den Nachbarschaftsrechten, da sehen wir eine zu große Unausgewogenheit. Diese große Öffnung führt auch dazu, dass die ohnehin schon schwierige Situation der Nahversorgung durch Greißler zusätzlich belastet wird.

Auch im § 84, in den Bestimmungen zur Verhütung von schweren Unfällen mit gefähr­lichen Stoffen, sind unserer Meinung nach zu wenige konkrete Regelungen vorhanden. Eine ähnliche Situation besteht beim § 359. Hier geht es aus unserer Sicht darum, dass das Arbeitsinspektorat früher eingebunden werden sollte und den vollen Umfang


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