Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 122

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(Minneapolis 1998); Urkunde zur Änderung der Satzung und des Vertrags der Interna­tionalen Fernmeldeunion (Marrakesch 2002) samt Erklärungen und Vorbehalten.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme zum Antrag:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 11. Oktober 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

16.15.0815. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes errichtet wird (Unfall­untersuchungsgesetz) und das Luftfahrtgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Schiffahrtsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (681 d.B. und 1108 d.B. sowie 7386/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist wieder Herr Bundesrat Lindinger. Ich bitte ihn um den Bericht. (Vize­präsidentin Haselbach übernimmt wieder den Vorsitz.)

 


16.15.33

Berichterstatter Ewald Lindinger: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Ver­kehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Sep­tember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes errichtet wird (Unfalluntersuchungsgesetz) und das Luftfahrtgesetz, das Eisen­bahngesetz 1957, das Schiffahrtsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wer­den.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme zum Antrag:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 11. Oktober 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

 


16.16.27

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Unfalluntersuchungsgesetz regelt die Handhabung bei „Vorfällen“, wie es im Gesetzestext heißt, in den Bereichen Luftfahrt, Schiene, Schifffahrt und Seilbahnen.

Dabei handelt es sich um Unfälle, die Gott sei Dank nicht alltäglich, aber von großer Tragweite sind, häufig auch Situationen betreffen, die einzigartig sind – etwa eine be­stimmte Seilbahnkonstruktion oder ein bestimmtes Luftfahrzeug –, wo man also auch


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