Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 128

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Bundesminister, Sie haben das Wort.

 


16.37.31

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte mich dem anschlie­ßen, was Herr Bundesrat Schennach soeben gesagt hat: Wir müssen uns wirklich des­sen bewusst sein, dass heute – ich habe es schon in meiner Rede im Plenum des Nationalrates gesagt, und heute möchte ich es im Bundesrat gerne wiederholen – eine historische Stunde ist. Es ist erstmals in der Geschichte Österreichs so, dass wir tat­sächlich die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen nunmehr auch legistisch umsetzen. Ich glaube, dessen sollten wir uns alle bewusst sein.

Ich weiß, es ist dies ein sehr wichtiges Gesetz. Ich bin auch sehr froh, dass meine Mit­arbeiter – Herr Dr. Zeder allen voran – es auch wirklich ausgewogen umgesetzt haben. Auf der einen Seite wird es natürlich für die Wirtschaft eine zusätzliche Belastung sein, dessen sind wir uns auch in der Regierung bewusst. Aber wir sind uns auch dessen bewusst, dass wirklich die Notwendigkeit besteht, hier eine Regelung herbeizuführen.

Ich glaube, dass dieses Gesetz, so wie es Ihnen nunmehr zur Abstimmung vorliegt, sehr ausgewogen ist. Wir haben vor allem – auch darauf bin ich sehr stolz, dass uns dies gelungen ist – diese gesamte Rechtsmaterie unter das Strafrechtsregime gestellt und nicht, wie es zum Beispiel in Deutschland, unserem unmittelbaren Nachbarland, der Fall ist, den Weg des Verwaltungsstrafrechtes gewählt. Ich denke, dass dieser Weg ein sehr guter ist und dass wir gut daran getan haben, diese Regelungen vorzu­sehen.

Ziel dieses Gesetzes ist es für uns jedenfalls auch gewesen, unabhängig von der Höhe der Tagsätze eine generalpräventive Wirkung zu erzeugen. Ich bin mir sicher, dass für jede Firma, die jetzt ein Verfahren unter diesem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz hat, dieses Verfahren, per se betrachtet, schon Abschreckungsgrund genug ist. Wir wissen ja, auch wenn private Personen strafrechtlich verfolgt werden, ist dies natürlich eine psychologische Belastung, aber jetzt wird diese strafrechtliche Verfolgung von Un­ternehmen oder juristischen Personen natürlich auch im Wettbewerb einen gewissen Faktor darstellen. Dessen muss man sich ganz sicher auch bewusst sein.

Wir erwarten uns, gerade was den Bereich der Generalprävention anbelangt, sehr viel. Vor allem ist es uns auch darum gegangen, dass wir mit diesem Gesetz, wenn ein Organisationsverschulden im Unternehmen vorhanden ist, dies nunmehr, wenn es wirklich strafrechtliche Konsequenzen hat, auch strafrechtlich verfolgen können. Ich glaube, das ist ein guter Weg.

Wir müssen uns auch darüber klar sein, dass wir uns hier komplett in juristischem Neu­land bewegen werden. Deswegen bin ich auch sehr froh, dass der Hohe Nationalrat einen Entschließungsantrag verabschiedet hat, wonach eine Evaluierung dieses Ge­setzesvorhabens nach vier Jahren vorgesehen ist. Ich denke, das ist der richtige Weg. Nach diesen vier Jahren werden wir dann auch sehen, wie sich diese Tagsatz-Oberbe­grenzung macht, die jetzt von der Opposition und auch vom Herrn Bundesrat Schenn­ach, er gehört auch zur Opposition ... (Bundesrat Schennach: Obwohl ich zustimmen werde!) – Ja, obwohl Sie zustimmen. – ... also von Ihnen auch kritisiert wurde. Nach Ablauf dieser vier Jahre werden wir sehen, wie sich das in der Praxis tatsächlich aus­gewirkt hat, und ich kann Ihnen aus Sicht des Justizministeriums versichern, sollte es Bedarf geben, hier das eine oder andere nachzujustieren, werden wir uns dem sicher­lich nicht verschließen.

Ich bedanke mich bei all jenen, die dem die Zustimmung erteilen. Es ist wirklich ein wichtiges Vorhaben, das wir nunmehr tatsächlich umsetzen werden. Ich bin stolz


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