BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 90

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Aus diesem Grund, Herr Botschafter Steiner, wollen wir Ihnen von Seiten der grünen Fraktion für Ihre Arbeit im Versöhnungsfonds ein herzliches Dankeschön sagen. (Allge­meiner Beifall sowie Beifall von Staatssekretär Morak. – Bundesrat Mag. Himmer: Stimmen Sie zu bei der Gelegenheit! – Bundesrat Schennach überreicht Botschafter Dr. Steiner einen Blumenstrauß.)

14.25


Präsident Peter Mitterer: Zu Wort gemeldet hat sich noch Herr Bundesrat Bieringer. Ich darf es ihm erteilen.

 


14.25.49

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Meine Herren Staats­sekretäre im und außer Dienst! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorerst möchte ich mich dem Dank des Vorsitzenden der grünen Fraktion anschließen und dir, sehr geehrter Herr Botschafter Dr. Steiner, sehr herzlich für all das danken, was du in 60 Jahren für diese Republik als Mitglied der Bundesregierung, als Parlamentarier und als Botschafter Österreichs, unter anderem in den USA, geleistet hast. Du bist ein Mann, zu dem wir alle mit Stolz, Respekt und Ehrfurcht aufschauen. Herzlichen Dank für all das, was du für diese Republik getan hast! (Allgemeiner Beifall.)

Meine Damen und Herren! Botschafter Steiner hat in seiner Funktion als Vorsitzender des Österreichischen Versöhnungsfonds den vier Fraktionsvorsitzenden einen Brief geschrieben, in dem er auf die Schwierigkeiten hinweist, falls eine Verzögerung bei der Verteilung der Mittel eintritt. – Sehr zu Recht.

Meine Damen und Herren! Ich verstehe Ihren Einspruch beim besten Willen nicht. Sie – und Kollege Schennach hat das auch gesagt – kritisieren, dass es hiebei um alle totalitären Systeme geht, Sie kritisieren die Nicht-Prüfung durch die Volksanwaltschaft, und Sie kritisieren, dass keine Parteienvertreter in diesen neuen Fonds hineinkommen. (Bundesrat Konecny: Nein! Keine Parlamentarier! Das ist nicht dasselbe!) – Keine parlamentarischen Vertreter. Entschuldigung! Sie haben Recht, Herr Kollege Konecny.

Nun möchte ich dazu schon etwas anmerken: Gemäß Artikel 148a der österreichi­schen Bundesverfassung ist es nur mit einer qualifizierten Mehrheit möglich, die Volks­anwaltschaft mit Prüfungen zu beauftragen. Das heißt, im Nationalrat wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit für solch ein Ansinnen notwendig gewesen. Da sich die sozialdemokra­tische Fraktion aber geweigert hat, dem zuzustimmen, hat es keine Zwei-Drittel-Mehr­heit gegeben. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: keine parlamentarischen Vertreter. Auch hiezu – lieber Albrecht (in Richtung des Bundesrates Konecny), das wirst du ja wissen – ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Im ursprünglichen Entwurf, den die Bundesregierung eingereicht hat, hat man von einer Halbe-Halbe-Regelung gesprochen. Das heißt, dass eine Hälfte von Parlamentariern in dieses Kuratorium entsandt wird und die andere Hälfte von der Bundesregierung bestellt wird. Auch hiefür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Diese Zwei-Drittel-Mehrheit hat die sozialdemokratische Fraktion aber verweigert.

Daher, meine Damen und Herren, kann man nur den Schluss ziehen: Überall dort, wo Sozialdemokraten eine Mehrheit haben, sind sie gegen einen Konsens, stimmen aber dann in umgekehrter Weise dort, wo sie keine Mehrheit haben, großes Wehklagen an, wenn sie nicht Recht bekommen. Das, meine Damen und Herren, ist zweischneidig und äußerst traurig. Das möchte ich ausdrücklich sagen! Das soll nicht auf Kosten des Versöhnungsfonds ausgetragen werden. Man soll den Damen und Herren, die wirklich schwerste Arbeit zum Wohle der Republik Österreich leisten mussten, das Leben nicht so erschweren.

 


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