strukturellen Veränderungen die Schiedsinstanz unter die Räder gekommen ist, in der zumindest in bescheidenem Umfang die einzig vorstellbare Vertretung der Konsumenten – in diesem Fall durch die Sozialpartner – gegeben war. Diese gibt es jetzt also nicht mehr.
Wir bedauern zutiefst, dass in dieser Regelung nach wie vor weitestgehende Unklarheiten über die Mittelverwendung in den Fonds enthalten sind, vor allem aber bedauern wir, dass man sich nicht entschließen konnte, Mittel der Kabelvergütung diesen Fonds zuzuführen, um damit sowohl dort, wo es um Kulturförderung, wie dort, wo es um soziale Unterstützungen geht, diesen Einrichtungen genügend Mittel zuzuführen, mit denen sie tatsächlich etwas bewirken können.
Besonders problematisch finden wir die Regelung, die für das so genannte Folgerecht in diesem Gesetz normiert ist. Es ist richtig, dass die Grenze, die mögliche Obergrenze, ab der dieses Folgerecht Platz greift, von der EU mit 3 000 € festgesetzt wurde. Das ist aber kein Zwang, das ist nur eine Beschränkung nach oben. Was heißt das in der Realität? – Der arrivierte Künstler, der sein Werk verkauft, hat eine seriöse Chance, von einem künftigen Wertzuwachs im Wege des Folgerechtes, also beim Weiterverkauf zu profitieren. Der junge, nicht arrivierte Künstler, der für ein Blatt oder ein anderes Kunstprodukt ungleich weniger als 3 000 € erhält, wird vom Folgerecht ausgeschlossen. Er, der es möglicherweise besonders brauchen könnte, bekommt schlicht und einfach nichts.
Das ist ein Verständnis von Umgang mit Künstlern, dem wir nicht folgen können und weswegen wir wie gesagt gegen dieses Gesetz weitestgehende Einwendungen haben. Die strukturellen Verbesserungen und einige andere Schritte – Kollege Spiegelfeld wird darauf zweifelsfrei erschöpfend hinweisen – machen es in unseren Augen aber zulässig, folgenden – ich beruhige Sie – sehr kurzen Antrag, den ich nun verlesen werde, zu formulieren:
Antrag
der Bundesräte Prof. Konecny, Schennach und KollegInnen auf Übergang zur Tagesordnung
Die unterzeichneten Bundesräte stellen den
Antrag, nach Ende der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom
6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert
wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 – UrhG-Nov 2005)
(1240 d.B.) zur Tagesordnung überzugehen.
*****
Ich danke. (Beifall
bei der SPÖ und den Grünen.)
15.38
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Der von den Bundesräten Konecny,
Schennach, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag zum
Verhandlungsgegenstand gemäß § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung des
Bundesrates auf Übergang zur Tagesordnung ist genügend unterstützt und steht
demnach mit in Verhandlung.
Als nächster
Redner hat sich Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg zu Wort gemeldet.
Ich erteile es ihm.
15.39
Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ob-
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