Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 53

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Nun ist es auch möglich, die Autobahn-Vignette elektronisch zu kontrollieren, wodurch erstens eine durchgehende Kontrolle gewährleistet ist. Zweitens können durch diese Gesetzeslage ausländische Vignetten-Sünder besser verfolgt werden. Drittens wird die österreichische Polizei entsprechend entlastet. Das ist natürlich ein Beitrag für mehr Sicherheit in Österreich. Und dafür stehen wir.

Als Niederösterreicherin sind mir die Einnahmen natürlich auch besonders wichtig, wenn es darum geht, Straßenverkehrsprojekte wie zum Beispiel die Marchfeld-Schnell­straße, die Weinviertler Schnellstraße oder die Traisental-Bundesstraße, für die sich auch ein Kollege von uns sehr engagiert, umzusetzen und in weiterer Folge dann auch eine Verbindung im Waldviertel, denn nur durch Infrastrukturprojekte, glaube ich, kön­nen wir unsere ländliche Region als Wirtschaftsstandort, als Arbeitsplatz und als Nah­versorgungsraum erhalten.

Daher freut es mich besonders, dass dieses Gesetz einstimmig verabschiedet wird, und wir hoffen, dass, wenn es in nächster Zeit darum geht, die Änderung des Bundes­straßengesetzes bezüglich der niederösterreichischen und auch anderer Straßen zu beschließen, auch alle zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.50


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet: Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


11.50.14

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Diesner-Wais, wenn du jetzt sagst, du freust dich über diesen Beschluss und über die Einstimmigkeit besonders, weil das etwas mit der B 303, der Marchfeld-Schnellstraße et cetera zu tun hat, dann hoffe ich, du hast das irgendwo anders gelesen. Es steht nämlich glücklicherweise nicht in diesem Gesetz, sonst könnten wir nicht zustimmen. – Das nur einleitend. (Zwischenruf der Bundesrätin Diesner-Wais.) Nein, das steht in einem anderen Gesetz, das heute zum Glück nicht mit beschlossen wird, denn da hätten wir nicht mitstimmen können.

Zu den großartigen Umweltschutzmaßnahmen der ASFINAG, die du auch noch er­wähnt hast, kann ich dir aus leidvoller Erfahrung aus unserem Bezirk nur sagen, dass wir bei uns ziemlich viele ASFINAG-Projekte haben und dass Umweltschutzmaßnah­men nur insoweit genehmigt werden, als sie ins Budget passen. Alles, was darüber hinausgeht, geht leider nicht. Wir haben künftig auf der A 22 wahrscheinlich 110 000 Fahrzeuge und eine patscherte Lärmschutzwand, und die Leute wohnen 20 Meter daneben. Also das sind keine Umweltschutzmaßnahmen, die jetzt so hervor­ragend zu bejubeln gewesen wären. (Zwischenruf der Bundesrätin Diesner-Wais.)

Der Herr Kollege Sodl hat vorhin erwähnt, dass es so schade ist, dass nicht alle Maut­einnahmen in den Straßenausbau fließen. Für mich ist es selbstverständlich, dass die Mauteinnahmen schon auch in die Straßenerhaltung fließen und dass wir nicht alles, was wir mit der Maut einnehmen, wieder verbetonieren müssen. Ich hoffe, das sehen die anderen auch so.

Es ist außerdem nicht so, dass wir europaweit die Einzigen und Ersten sind, die eine Querfinanzierung von der Straße zur Schiene vornehmen. In Deutschland und in Italien funktioniert das bereits jetzt.

Aber jetzt allgemein zu diesem Bundesstraßen-Mautgesetz und zu dem ASFINAG-Er­mächtigungsgesetz. Wir werden zustimmen, wir werden aber mit Bauchweh zustim­men, und ich möchte Ihnen jetzt das große Bauchweh, das ich mit diesem Gesetz habe, schon näher erläutern. Es ist nicht das Bundesstraßen-Mautgesetz und die Um-


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