Bundesrat Stenographisches Protokoll 731. Sitzung / Seite 93

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Verdacht auf zweckwidrige Verwendung von öffentlichen Geldern im Sozialmi­nisterium zu Gunsten einer politischen Partei (2379/J-BR/2006)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die Dringliche Anfrage der Bundesräte Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kolle­gen an die Frau Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumen­tenschutz.

Da die Dringliche Anfrage inzwischen allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Ich erteile Herrn Bundesrat Konecny als erstem Anfragesteller zur Begründung seiner Anfrage das Wort.

 


16.01.28

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Als Jörg Haider sein BZÖ gegründet hat, hat er gleichzeitig verkündet, dass diese neue Partei keine Bürokratie aufbauen werde, und hinzugefügt: Wir finden momentan das Auslangen mit dem Apparat der Regierungsmitglieder.

Diese Aussage ist in Wirklichkeit als Aufforderung zum Amtsmissbrauch zu interpretie­ren. Denn es ist zweifelsfrei nicht die Aufgabe des Kabinetts von Bundesministern, die Parteiarbeit einer Organisation, die sich diese Kosten gerne ersparen möchte, zu leisten. Diese Ansage war zugleich auch eine gefährliche Drohung, weil klar war, dass über diese persönlichen Dienstleistungen hinaus öffentliche Mittel das ersetzen sollten, was dem BZÖ an finanziellen Möglichkeiten nicht zur Verfügung stand.

Meine Damen und Herren! Regierungsinformation war und ist bei jeder regierenden Konstellation ein problematisches Thema, das räume ich gerne ein. Eine Regierung, auch auf Landes- oder Stadtebene, hat Interesse daran, die Bürger über das, was sie als Erfolg empfindet, zu informieren, und sie hat Interesse daran, sich dabei in einem guten Licht darzustellen. Es ist eine delikate Aufgabe, hier Ausgewogenheit zu erzie­len. Ich darf zum Beispiel daran erinnern, dass die Information, die die Stadt Wien an alle Haushalte verbreitet, mit großer Regelmäßigkeit und gerade vor Wahlen die Spre­cher aller Fraktionen zu Wort kommen lässt, auch wenn naturgemäß andere Themen, wie die Darstellung der Arbeit der Verwaltung, ebenfalls eine große Rolle spielen.

Es ist auch eine Frage, ob man etwas hat, worüber man informieren kann. Gerade das ist im gegenständlichen Fall zweifelsfrei nicht der Fall. Wir haben es releviert in dieser Anfrage, die ich Ihnen nicht vorzulesen die Absicht habe; ich habe heute schon auf den Reiz der Kulturtechnik des Lesens hingewiesen. (Heiterkeit bei der SPÖ und den Grü­nen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es ist klar, dass hier in der Formgebung, in der Farbwahl eine Kampagne gewählt wur­de, die gezielt und bewusst neben die Werbelinie, und zwar ganz knapp neben die Werbelinie des BZÖ gesetzt wurde. Es ist ganz klar erkennbar, dass ein Slogan ge­wählt wurde, der mit der Parteibezeichnung nahezu verwechselbar ist. Dafür, wie wich­tig das den Auftraggebern war, spricht die Tatsache, dass ein offensichtlich nicht ganz billiges Werbemittel eingestampft werden musste – wer die Kosten dafür getragen hat, werden wir vielleicht noch erfahren –, weil eben jenes Logo, jene Farbgebung und jene Bezeichnung fehlten, die die Identität zwischen dem Ministerium und vor allem dieser Partei signalisieren sollten.

Gerade deshalb, weil Regierungsinformation ein so heikles Thema ist, hat dankens­werterweise der Rechnungshof ziemlich klare und jedenfalls zu berücksichtigende Richtlinien dafür erarbeitet. Ich gehe davon aus, dass diese auch der Frau Bundes­minister bekannt sind. Ich kann nicht erkennen, wo und wie diese Richtlinien bei der gegenständlichen Kampagne eingehalten und berücksichtigt worden wären.

 


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