stattgefundener Konsultationen mit den im Hauptausschuss
des Nationalrates vertretenen Parteien, beschlossen hat, die Herstellung des
Einvernehmens mit dem Hauptausschuss des Nationalrates vorausgesetzt, den
derzeitigen österreichischen Richter am Gerichtshof der Europäischen
Gemeinschaften, Kammerpräsident Dr. Peter JANN, dessen Mandat am
6. Oktober 2006 endet, für eine weitere Funktionsperiode von sechs
Jahren wieder zu nominieren.
Mit freundlichen Grüßen
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Liste der
Anfragebeantwortungen (siehe S. 10)
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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die eingelangte Jahresvorschau des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen 2006 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission für 2006 sowie des operativen Jahresprogramms des Rates wurde dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus, und der ebenfalls eingelangte 19. Sportbericht 2003 – 2004 wurde dem Ausschuss für Sportangelegenheiten zugewiesen.
Der eingelangte Entschließungsantrag 152/A(E)-BR/2006 der Bundesräte Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen wurde dem Finanzausschuss zugewiesen.
Ebenso eingelangt ist der
Entschließungsantrag 153/A(E)-BR/2006 der Bundesräte Albrecht Konecny, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen, der dem Landesverteidigungsausschuss
zugewiesen wurde.
Eingelangt und
den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates
sowie der Außenpolitische Bericht 2004 der Bundesregierung und der Bericht
der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten über das EU-Arbeitsprogramm 2006,
die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse
haben ihre Vorberatungen darüber sowie über die Entschließungsanträge 150/A(E)-BR/2006
der Bundesräte Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen, 152/A(E)-BR/2006 der
Bundesräte Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen und 151/A(E)-BR/2006
der Bundesräte Karl Boden, Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen
abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Diese
Verhandlungsgegenstände wurden auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung
gestellt.
Darüber hinaus
wurden der Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird, der
Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert wird, und der Beschluss des
Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird, hinsichtlich derer dem
Ausschuss für Bildung und Wissenschaft, dem Finanzausschuss beziehungsweise
dem Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zur
Berichterstattung jeweils eine Frist bis zum 20. April 2006 gesetzt wurde
und über die von den betreffenden Ausschüssen – bis auf den Ausschuss für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz – schriftliche
Ausschussberichte erstattet wurden, auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung
gestellt.
Wird zur
Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.
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