Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 64

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7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend das Protokoll zu dem am 23. Februar 1995 unterzeichneten Vertrag zwischen der Regierung der Re­publik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Rechtshilfe in Strafsachen im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 des am 25. Juni 2003 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Rechtshilfe (1348 d.B. und 1386 d.B. sowie 7516/BR d.B.)

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend das Protokoll zu dem am 8. Jänner 1998 unterzeichneten Auslieferungsvertrag zwischen der Regie­rung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 des am 25. Juni 2003 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung (1347 d.B. und 1387 d.B. sowie 7517/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zu den Punkten 5 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Die Berichterstattung zu den Punkten 5 bis 8 wird von Herrn Bundesrat Mag. Klug vor­genommen. – Ich bitte um die Berichte.

 


12.22.42

Berichterstatter Mag. Gerald Klug: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Da­men und Herren! Der Bericht des Justizausschusses zum Tagesordnungspunkt 5 liegt Ihnen in schriftlicher Ausfertigung vor. Ich darf daher zum Antrag kommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. April 2006 den Antrag, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B‑VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte, darüber abstimmen zu lassen.

Auch zum Tagesordnungspunkt 6 liegt Ihnen der Bericht des Justizausschusses in schriftlicher Ausfertigung vor. Ich darf daher in diesem Zusammenhang auch gleich zur Antragstellung kommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. April 2006 den Antrag, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B‑VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf fortfahren zum Tagesordnungspunkt 7 und auch dazu die Berichterstattung bringen. Der Bericht des Justizausschusses auch zu diesem Tagesordnungspunkt, sehr geehrte Damen und Herren, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher erlaube ich mir beim gegenständlichen Tagesordnungspunkt zur Antragstellung überzuleiten.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. April 2006 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte, im Anschluss auch darüber abstimmen zu lassen.

 


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