7. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006
betreffend das Protokoll zu dem am 23. Februar 1995 unterzeichneten
Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der
Vereinigten Staaten von Amerika über die Rechtshilfe in Strafsachen im Sinne
des Artikels 3 Absatz 2 des am 25. Juni 2003 unterzeichneten
Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von
Amerika über Rechtshilfe (1348 d.B. und 1386 d.B. sowie
7516/BR d.B.)
8. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006
betreffend das Protokoll zu dem am 8. Jänner 1998 unterzeichneten
Auslieferungsvertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika im Sinne von Artikel 3
Absatz 2 des am 25. Juni 2003 unterzeichneten Abkommens zwischen der
Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung
(1347 d.B. und 1387 d.B. sowie 7517/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zu den Punkten 5 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Die Berichterstattung zu den Punkten 5 bis 8 wird von Herrn Bundesrat Mag. Klug vorgenommen. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Mag. Gerald Klug: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht des Justizausschusses zum Tagesordnungspunkt 5 liegt Ihnen in schriftlicher Ausfertigung vor. Ich darf daher zum Antrag kommen.
Der Justizausschuss
stellt nach Beratung der Vorlage am 19. April 2006 den Antrag, 1. gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß
Artikel 50 Abs. 2 B‑VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch
Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte, darüber
abstimmen zu lassen.
Auch zum
Tagesordnungspunkt 6 liegt Ihnen der Bericht des Justizausschusses in
schriftlicher Ausfertigung vor. Ich darf daher in diesem Zusammenhang auch
gleich zur Antragstellung kommen.
Der Justizausschuss
stellt nach Beratung der Vorlage am 19. April 2006 den Antrag, 1. gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß
Artikel 50 Abs. 2 B‑VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch
Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Ich darf fortfahren
zum Tagesordnungspunkt 7 und auch dazu die Berichterstattung bringen. Der
Bericht des Justizausschusses auch zu diesem Tagesordnungspunkt, sehr geehrte
Damen und Herren, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher erlaube ich mir
beim gegenständlichen Tagesordnungspunkt zur Antragstellung überzuleiten.
Der Justizausschuss
stellt nach Beratung der Vorlage am 19. April 2006 mit Stimmeneinhelligkeit
den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte, im
Anschluss auch darüber abstimmen zu lassen.
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