Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 76

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steht auch kein Problem. Erst wenn der Mensch fremdbestimmt wird, muss dies einer sehr, sehr genauen Prüfung unterzogen werden.

Deshalb ist auch eine entsprechende rechtliche Beratung erforderlich, wenn es zu einer derartigen schriftlichen Festlegung wie der Patientenverfügung kommt. Es ist deshalb auch erforderlich, dass es entsprechende formale Abläufe gibt: eine umfas­sende medizinische Aufklärung, die Errichtung der Verfügung vor einem Rechtsanwalt, Notar oder rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen. Wichtig ist auch, dass nach fünf Jahren die Patientenverfügung erneuert werden muss, weil eben der Patient eine Verfügung über sein Leben macht.

Ich gebe Ihnen Recht, Herr Kollege Klug, wir sind da nicht sehr weit auseinander, auch was die Registrierung anbelangt; die Frau Minister hat das erwähnt. Auch mir persön­lich wäre sehr an dieser Registrierung gelegen, wie immer man es dann auch macht, ob es über die e-card oder über eine Bürgerkarte geregelt wird. Das ist jedenfalls ein nächster wichtiger Schritt in diesem Gesetz.

So wie das Land Steiermark hat auch das Land Vorarlberg gegen dieses Gesetz Ein­wendungen gemacht, was die Kosten anbelangt, weil die Patientenverfügung eben vor einem Rechtsanwalt, Notar oder rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung zu errichten ist. Und das ist der entscheidende Punkt: Da die Heranziehung eines Rechts­anwaltes oder Notars mit Kosten verbunden ist, werden Patientenverfügungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von der Patientenvertretung errichtet wer­den.

Ihr sozialer Ansatz, Frau Ministerin, in Ehren, aber wenn Sie annehmen, dass Men­schen mit einem höheren Einkommen eher nicht zur Patientenvertretung gehen wer­den, um diese Patientenverfügung dort zu errichten, dann wage ich das etwas zu be­zweifeln, weil unter Umständen gerade besser verdienende Menschen oft den billige­ren Weg suchen werden, zu einer derartigen Verfügung zu kommen. Das kann man also nicht ausschließen.

Hochgerechnet ergibt das für das Land Vorarlberg einen Kostenansatz von zirka 176 000 €, im Höchstfall einen bis zu 264 000 €. Wir haben deshalb in unserer Stel­lungnahme vom Februar den Konsultationsmechanismus beantragt. Und da hätte man – das sage ich jetzt auf gut Vorarlbergerisch – „üs Vorarlberger einfach amoi ’s Mul gunna könna“. Ich gebe dann für das Protokoll vielleicht noch eine deutsche Erklä­rung ab. (Heiterkeit. – Vizepräsidentin Haselbach: Bitte auch für uns!) Auch für Sie: Man hätte, auf gut Deutsch gesagt, mit uns vorher auch reden können. Darüber hätten wir uns sehr gefreut. Es wird schwierig sein, es zu protokollieren, das ist mir schon klar.

Der Justizausschuss des Nationalrates hat, weil auch andere Bundesländer die Kos­tenfrage eingewendet haben, eine Feststellung dazu abgegeben. Es wurde heute schon öfter vom Glas gesprochen, das halb voll oder halb leer ist, für die Grünen ist es sogar zu drei Vierteln voll. Man kann sagen, für uns Vorarlberger hat man vielleicht einen Schluck herausgenommen, den „Kostenschluck“. Also der Justizausschuss hat zu den behaupteten finanziellen Mehrbelastungen der Länder aus der Mitwirkung der Patientenvertreter in § 6 Abs. 1 explizit festgehalten, „dass mit der Möglichkeit, solche rechtskundigen Patientenvertreter zu betrauen, keine Verpflichtung zur Übernahme dieser Aufgabe verbunden ist, vielmehr an in einzelnen Bundesländern bestehende Gegebenheiten angeknüpft wird. Auch steht es den Patientenvertretern frei, für ihre Tä­tigkeit einen Kostenbeitrag zu fordern, insbesondere unter Berücksichtigung der sozia­len Bedürftigkeit des Patienten.“

„Suboptimal“, wie Sie, liebe Kollegin Lichtenecker, das bezeichnet haben. – Na ja, gut und recht. Wohl hör’ ich die Botschaft, doch allein uns fehlt der Glaube, obwohl wir Vor-


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