Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 92

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Monat vorher und einen Monat nachher möglich wird, wäre uns in den wirklichen Al­pentälern gedient. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.27


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile ihm das Wort.

 


14.27.21

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Kollege Wiesenegg, eine kurze Replik auf deine Erklärung: Unserer Ansicht nach hätte sich der selbst ernannte König des Außerferns an und für sich schon auch dazu herablassen sollen oder kön­nen, eine explizite Entschuldigung anzubringen und nicht eine Erklärung darüber, wer denn nun der „Holzkopf“ ist. (Bundesrat Boden: Wer fühlt sich denn betroffen?) Wir Vorarlberger sind ja Alemannen, und diese Volksgruppe der „Holzköpfe“ ist uns unbe­kannt, das kann ich hier erklären. Aber ich hätte mir ein etwas genaueres Eingehen und nicht so ein doch entschuldbares Fehlverhalten Ihrerseits erwartet. Das möchte ich hier in aller Form anfügen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Kraml: Wollen Sie es ganz genau wissen?)

Zurück zu unserer Materie, dem Straßentunnel-Sicherheitsgesetz: Es ist, wie der Na­me schon sagt, dazu da, die Sicherheitsstandards in unseren Tunneln zu erhöhen und nachhaltig zu sichern. Obwohl seit den Katastrophen im Mont Blanc- und Tauern-Tun­nel die Sicherheit bereits erheblich verbessert wurde, ist die nunmehrige Mindestanfor­derung an die Tunnelsicherheit und sind höhere Standards für Tunnel mit einer Länge von mehr als 500 Metern mehr als nur sinnvoll.

Es erfolgt diese Änderung im Einklang mit der EU-Richtlinie, beziehungsweise unsere gesetzliche Vorgabe geht über diese EU-Richtlinie hinaus, weil wir in die Vorschriften für über 500 Meter lange Tunnel auch die Schnellstraßen mit eingebunden haben. Auch die Einsetzung entsprechender Kommissionen, die Bestellung eines Tunnelbe­auftragten, die Maßnahmen für die Videoüberwachung und den Tunnelmanager sind im Detail geregelt worden. Das ist nicht nur wichtig, sondern das kann auch lebensret­tende Maßnahmen darstellen und bedeuten.

Die Verringerung der Abstände zwischen Notrufnischen und Fluchtwegen oder zweite Tunnelröhren bei einer Frequenz von über 10 000 Fahrzeugen pro Fahrstreifen werden gewaltige Kosten von zirka 1,1 Milliarden € verursachen. Es sind dies aber enorme Verbesserungen für die Verkehrssicherheit, für die Tunnelsicherheit. Für Vorarlberg wird es auf Grund der Frequenz zu einem weiteren Ausbau der Rheintalautobahn, der zweiten Röhre des Pfändertunnels und der Arlberg-Schnellstraße mit dem Dalaaser Tunnel kommen.

Gerade in Straßentunneln ist es natürlich wichtig, dass die Autofahrer ein entsprechen­des Gefühl der Sicherheit haben. Dazu tragen die Adaptierungen in österreichischen Tunnelanlagen wesentlich bei.

Aus Vorarlberger Sicht wurde gegen den § 3 Abs. 7 Einwand erhoben; demnach kann die Tunnelverwaltungsbehörde – also das Bundesministerium für Verkehr –, wenn in einem Tunnel die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt sind, dem Tunnelmanager, sprich der ASFINAG, per Bescheid die Aussetzung oder Einschränkung des Tunnelbe­triebes auftragen – und daran die Bedingungen knüpfen, unter denen der normale Ver­kehrsbetrieb wieder aufgenommen werden darf. Wir sind der Auffassung, dass eine solche straßenpolizeiliche Maßnahme dem Vollzugsbereich der Länder vorbehalten ist und dass das somit verfassungswidrig wäre.

Damit war auch die Sorge des Landes Vorarlberg verbunden, dass bei einem direkten Zugriff des Bundesministers beziehungsweise der ASFINAG auf Tunnelsperren die Be-


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